Datum: 06.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Brückensanierung Iggenhausen; Vergabe von Ingenieurleistungen und Beschluss über die Ausschreibung der Arbeiten
2 Städtebauliche Entwicklung Ortsmitte Dischingen; Beschluss der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
3 Einrichtung einer Kinderkrippe in Ballmertshofen; Festlegung der Angebotsform und der Elternbeiträge
4 Freiwillige Feuerwehr Dischingen; Beschaffung eines MLF für die Abt. Frickingen, Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe
5 Spendenannahmen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Tektur Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
6.2 Baugesuch Errichtung einer mobilen Baustoffrecyclinganlage u.a., Im Brühl, Eglingen
6.3 Baugesuch Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Brühl 4, Eglingen
6.4 Baugesuch Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan für die Errichtung eines Carports, An der Halde 18, Dischingen
6.5 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein
6.6 Baugesuch -Bauvoranfrage- Einbau von Dachgauben, Silcherstr. 7, Dischingen
6.7 Nutzungsänderung Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis/Erweiterung der Außenbewirtschaftung, Torstr. 7, Dischingen
6.8 Baugesuch Balkonanbau an bestehendes Wohnhaus, Karlstr. 28, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich (IKK) bei Betreuung auswärtiger Kinder
7.2 Bekanntgabe Biotopsvernetzung
7.3 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen
9 Bürgerfragestunde

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1. Brückensanierung Iggenhausen; Vergabe von Ingenieurleistungen und Beschluss über die Ausschreibung der Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Alfons Jakl teilte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.04.2019 mit, dass mit Datum vom 12.04.2018 die Gemeindeverwaltung einen Förderantrag zur Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen gestellt hat (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Brücken). Mit Bescheid vom 20.03.2019 ist diese Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt worden.

Die Kosten im Zuschussantrag und der Bewilligung stellen sich wie folgt dar:

       Antrag        Bescheid
Zuwendungsfähige Gesamtkosten        192.000 €        165.000 €
Beantragte Förderung          77.000 €          82.500 €
Förderquote                                                        40 %                                50 %

Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde schon im Vorfeld mit der Planung und Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Zuschussantrag zur o. g. Maßnahme beauftragt.

Die Maßnahme beinhaltet die Sanierung der Brückenwiderlager sowie die komplette Erneuerung der Überfahrt.

Dadurch, dass bei diesem Vorhaben ein Zuschussantrag gestellt wurde, durfte bisher nur ein Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 1 – 3 abgeschlossen werden. 

Ingenieurverträge (Honorarverträge) beinhalten 9 verschiedene Leistungsphasen, die wie folgt aufgeführt sind:

Leistungsphase 1:                Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2:                Vorplanung
Leistungsphase 3:                Entwurfsplanung
Leistungsphase 4:                Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5:                Ausführungsplanung
Leistungsphase 6:                Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7:                Mitwirken bei der Vergabe
Leistungsphase 8:                Bauoberleitung
Leistungsphase 9:                Objektbetreuung und Dokumentation
Hinzu kommen noch die Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung und die Nebenkosten.
Da nun der beantragte Zuschuss bewilligt wurde, kann das Projekt jetzt weiter verfolgt und die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden. 
Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, ist es sinnvoll, das Ingenieurbüro Kolb mit den nachfolgenden Leistungsphasen 5 – 9 zu beauftragen, da sich dieses bereits eingehend in die Thematik eingearbeitet hat.
Das Ingenieurbüro Kolb hatte damals ein Honorarangebot mit der “Honorarzone III Mindestsatz“ unterbreitet und somit den Zuschlag erhalten.
Durch den vorgeschlagenen Terminplan zur Durchführung der Maßnahme soll die Ausführungsplanung, Ausschreibung und anschließende Vergabe in diesem Jahr im Zeitraum von August bis Mitte Oktober erfolgen. Die Ausführungsarbeiten sind ab Anfang März bis Mitte Juni 2020 geplant
Im Anhang sind die Honorarermittlungen der Leistungsphasen 5-9 für die Ingenieurbauwerke sowie der Vorschlag für den Terminablauf beigefügt.

Dokumente
Download Honorarangebot Kolb.pdf
Download Terminplan Brückensanierung.pdf

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2. Städtebauliche Entwicklung Ortsmitte Dischingen; Beschluss der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Vorbemerkung:

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Gemeinde Dischingen im Programmjahr 2019 mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Ortsmitte“ in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und mit einer Finanzhilfe in Höhe von 900.000 Euro ausgestattet wurde. Der Zuwendungsbescheid vom 05.04.2019 des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Ortsmitte“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) ging der Gemeindeverwaltung Dischingen mit Datum vom 15.04.2019 zu. 
Die Landsiedlung Baden-Württemberg war mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt. 

Für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme und die Inanspruchnahme der bewilligten Finanzhilfen schreiben das Baugesetzbuch und die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ein formales Verfahren vor.
Ergänzend zu den vorliegenden und dem Gemeinderat vorgestellten Planungen sollen nun die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen schließt auch die Durchführung der Verfahren gemäß § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen) und § 139 BauBG (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) mit ein.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erwartet sich die Gemeinde fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Aussagen über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer.
Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen ist zudem die grundlegende Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und damit für die Förderung konkreter Bau- und Ordnungsmaßnahmen unter Einsatz der bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes. Diesen Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes strebt die Gemeinde schnellstmöglich an.
Weiteres Vorgehen

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß § 141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß 
§ 138 BauGB hinzuweisen.

Dokumente
Download 2019-03-25_Abgrenzung VU.pdf
Download Bekanntmachung Beschluss Durchführung VU.pdf

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3. Einrichtung einer Kinderkrippe in Ballmertshofen; Festlegung der Angebotsform und der Elternbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass aufgrund der von der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten e.V. vorgestellten Bedarfsplanung der Gemeinderat am 13.11.2019 einstimmig beschloss, dass in Ballmertshofen eine Krippengruppe eingerichtet werden soll. Der dortige ehemalige Kindergarten soll entsprechend umgebaut werden. Mittelfristig soll jedoch ein Anbau erstellt werden an das Kinderhaus St. Johannes in Dischingen zur Einrichtung einer Krippengruppe.

Ein Zuschussantrag zur Schaffung weiterer Krippenplätze durch Umbau des Kindergartens Ballmertshofen wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Mit Bescheid vom 10.04.2019 wurde für die Umbaumaßnahme zur Einrichtung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) ein Betrag von 70.000 € in Aussicht gestellt. Der Bemessung des Zuschusses liegt ein Festbetrag von 7.000 € je Betreuungsplatz U3, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben (236.172 €) zugrunde. Nicht berücksichtigt wurden dabei der Herrichtungs- und Erschließungsaufwand in Höhe von 21.503 €.

Zur teilweisen Deckung der Kosten (7.140 €) der Ausstattungsinvestition für eine Küche wurde ein Betrag von 4.000 € bewilligt. Der Bemessung des Zuschusses liegt ein Festbetrag von 400 € je Betreuungsplatz U3, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben zugrunde.

Die geförderte Einrichtung ist mindestens für die Dauer von 25 Jahren zweckentsprechend als Kindertageseinrichtung mit den geförderten Betreuungsplätzen zu betreiben. Über die mit dem Zuschuss erworbenen Gegenstände sowie über die Küche darf vor Ablauf von 
10 Jahren nicht anderweitig verfügt werden. 

Angebotsform

Der Gemeinderat beschloss auch, dass die Gemeinde Dischingen die Trägerschaft der zukünftigen Krippengruppe in Ballmertshofen übernehmen soll. Der Träger soll eine Betriebserlaubnis beim KVJS beantragen. Voraussetzung dafür ist die Festlegung auf eine bestimmte Betriebsform. Eine Übersicht aller in Dischingen vorhandenen Angebotsformen ist als Anlage beigefügt. 

Bezüglich der künftigen Betriebsform hat die Gemeindeverwaltung eine Umfrage bei Eltern mit Kindern ab Geburtsmonat Januar 2017 bis November 2018 durchgeführt. Der Fragebogen ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. 

Von 69 Befragten haben 35 Personen eine Rückmeldung gegeben (Rücklaufquote 50,7%). 
Davon hatte fast die Hälfte der Eltern (16) keinen Bedarf an der Betreuungsform Krippe (46% der Teilnehmenden = 23% von allen Befragten).
13 Eltern gaben einen Bedarf für das Angebot Verlängerte Öffnungszeiten (durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) zu haben (37% der Teilnehmenden = 17% von allen Befragten). 
Ein Elternteil meldete Bedarf für das Ganztagesbetreuungsangebot an (3% der Teilnehmenden = 1% von allen Befragten).
5 Eltern gaben an, ein flexibles Angebot zu benötigen (14% der Teilnehmenden = 9% von allen Befragten):
  • 2x ganztags, 3x VÖ bis August 2020
  • 11.30 – 16.30 Uhr
  • vor- (ab 7.30 Uhr) oder nachmittags (13.00 – 18.00 Uhr)
  • 3x 7.00 – 13.00 Uhr, 2x 7.00 – 16.30 Uhr
  • Di + Do. 7.00 – 13.00 Uhr 
Gerne würde die Gemeinde dem Wunsch der Eltern entsprechen und ein für alle Bedarfe passgenaues Angebot zur Verfügung stellen. Dies ist allerdings aus praktischen und formellen Gründen nicht möglich. So muss u.a. die Betriebserlaubnis für eine bestimmte Angebotsform beantragt werden. Auch die Personalbemessung richtet sich nach den Öffnungszeiten und den Schließtagen der Einrichtung. Das noch einzustellende Personal muss wissen, welche Arbeitszeiten auf die pädagogischen Fachkräfte zukommen und ob Vollzeit oder Teilzeit (mit welchen Prozentsatz der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit?) möglich ist. Die Arbeitsverträge müssen den Arbeitsumfang entsprechend festlegen und können nicht anpassungsfähig gestaltet werden. Deshalb kann das Angebot nur in einem gewissen Maße flexibel sein. 
Angesichts der Eindeutigkeit der Umfrage wird vorgeschlagen, mit der Angebotsform Verlängerte Öffnungszeiten(durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) in der Kinderkrippe in Ballmertshofen voraussichtlich im September 2019 zu starten. Sollten sich die Bedarfe der Eltern bemerkenswert ändern, wird die Änderung der Angebotsform erneut im Gemeinderat diskutiert werden. 
Elternbeiträge

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 
20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen.

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6). 
Eine mögliche Anpassung der gemeinsamen Empfehlungen hinsichtlich einheitlicher Betreuungsformen wird weiterhin geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde diese Möglichkeit bewusst nochmals zurückgestellt, um die weiteren politischen Entwicklungen abzuwarten.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:
Beitragssätze für Kinderkrippen

Empfehlung für das Kindergartenjahr 2019/2020:

12 Mon.                         11 Mon.*
für das Kind aus einer Familie mit
einem Kind**                                                345 €                                376 €

für ein Kind aus einer Familie mit 
zwei Kindern** unter 18 Jahren                        256 €                                279 €

für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern** unter 18 Jahren                        174 €                                190 €

für ein Kind aus einer Familie mit 
vier und mehr Kindern** unter 18 Jahren          69 €                                   75 €

* Bei Erhebung in elf Monatsraten wird der Jahresbetrag entsprechend umgerechnet.
** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Diese Sätze gelten im kirchlichen Bereich als Landesrichtsätze.

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 
Staffelung der Elternbeiträge:
Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 
Wie bislang sind die vorgenannten, gemeinsam von den vier Kirchen in Baden-Württemberg, den kirchlichen Fachverbänden und den Kommunalen Landesverbänden empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von Kindertagesstätten nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere, auch einkommensabhängig gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. 
Bisher hat sich diese Art der Elternbeitragsberechnung bewährt. Gründe, die eine Abweichung vom bisherigen Verfahren erfordern oder anstreben lassen würden, sind nicht ersichtlich.
Der Gemeinderat beschloss am 27.06.2017 einstimmig eine Empfehlung für die Katholische Kirchengemeinde Dischingen zur Erhebung von Elternbeiträgen. Diese ist dem Vorschlag gefolgt, deshalb werden im Kinderhaus St. Johannes aktuell folgende Elternbeiträge in 11 Monatsraten für die Krippengruppe erhoben:
Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 18/19
erhoben werden
2018/19

Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
365,00
330,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
272,00
245,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
184,00
166,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
73,00
  67,00

Krippenbeitrag
47,5 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 18/19
erhoben werden
2018/19


umgerech.
Euro

Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
578,00
523,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
431,00
388,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
291,00
263,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
116,00
106,00

Die Gemeinde Dischingen sowie die kirchlichen Kindergartenträger sind zu einer betriebswirtschaftlichen Führung der Einrichtungen verpflichtet. Sie werden sich mit den Basissätzen (u. a. Gültigkeit bei einer Kostenübernahme durch das Kreisjugendamt) weiter an den Landesrichtwerten orientieren. Gleichzeitig blieben die Beiträge in Dischingen im Krippenbereich teilweise deutlich unter diesen Landesrichtwerten. Im Kindergartenjahr 2018/19 liegen die Elternbeiträge sowohl für Kinderkrippenplätze rund 10% unter den Landesrichtwerten. Im Vergleich zu den neuen Empfehlungen 2019/20 wurde das 12-13% betragen.

Der Grund für die aktuell noch nicht erfolgte Angleichung liegt darin, dass bei der Einführung des Angebots im Kindergartenjahr 2012/13 noch keine landesweiten Richtsätze für den Krippenbereich vorlagen. Aufgrund dessen hat sich die Kath. Kirchengemeinde Dischingen in Absprache mit der Gemeinde Dischingen an den Elternbeiträgen für andere Krippen in der Region orientiert. 

Die Katholische Kirchengemeinde strebt wie die Gemeinde Dischingen im Krippenbereich eine Angleichung an die Empfehlungen der Spitzenverbände an. Eine Anhebung der Elternbeiträge auf 100% der Empfehlungen der Spitzenverbände könnte für Eltern eine große Härte bedeuten, da die Erhöhung rund 14% betragen würde. 

Um dieses zu vermeiden, wäre eine Erhöhung denkbar in zwei Stufen, so dass die Landesrichtsätze im Kindergartenjahr 2020/21 voraussichtlich erreicht wären. Dies würde für das Kindergartenjahr 2019/20 eine Erhöhung von rund 8,5% und somit folgende Elternbeiträge für die Krippeneinrichtung bedeuten:

Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 2019/20
Vorschlag
2019/20

Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
376,00
358,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
279,00
266,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
190,00
180,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
75,00
  73,00












Dieser Vorschlag wurde im Einvernehmen mit Herrn Pfarrer Dr. Horst ausgearbeitet. Auch er plädiert für eine Einheitlichkeit in der Gebührenregelung.

Dokumente
Download Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen.pdf
Download Umfrage Fragebogen Bedarf Kindertageseinrichtung Dischingen.pdf

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4. Freiwillige Feuerwehr Dischingen; Beschaffung eines MLF für die Abt. Frickingen, Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass über das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) und die Ausschreibungsmodalitäten der Gemeinderat am 08.01.2018 informiert wurde. Der Landeszuschuss wurde mit Bescheid vom August 2017 bewilligt. Die Maßnahme muss innerhalb 10 Monate nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids (01.09.2018) begonnen werden. Die Verlängerung wurde bereits beim Landratsamt Heidenheim beantragt.

Eine Vergabe war nach der Ausschreibung in 2018 nicht möglich, da nur zwei Angebote für Beladung eingegangen sind. Die Ausschreibung vom 03.12.2018 wurde anschließend aufgehoben und der Gemeinderat am 03.12.2018 hierüber informiert. Das Fahrzeug wird in 2019 neu ausgeschrieben. 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.


MLF 
(VE 2018 und 
Haushalt 2019)
Bemerkung
Ausgaben (Schätzung)
230.000 €

Einnahmen (Z-Feu)
  66.000 €

Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
164.000 €


Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung (insbesondere § 2) der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro.
Die Beschaffung der Fahrzeuge ist öffentlich auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören § 31 GemHVO und die Vergabegrundsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ergibt sich aus Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe bei einem Schwellenwert von über 221.000 Euro ab 01.01.2018 bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Aufgrund der Zuschussfrist und dem anstehenden Übergang vom alten auf den neuen Gemeinderat wird vorgeschlagen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den Zuschlag für die Beschaffung des MLF für die Feuerwehrabteilung Frickingen losweise an den/die günstigsten Bieter gemäß § 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWV) i.V.m. § 58 Vergabeverordnung (VgV) zu vergeben.

Dokumente
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf

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5. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 14.03.2019 Spendenannahmen zugestimmt hat. Folgende an die Gemeinde erfolgte Zuwendungen wurden bisher noch nicht angenommen:

Die Fa. Richard Faußner, Zimmerei; Frickingen spendete für den Kindergarten Frickingen geriffelte Lerchenbretter im Wert von 100,00 €.

Die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Dischingen hat eine neue Fahne beschafft. Sie wurde am 04.05.2019 in feierlichem Rahmen geweiht. Für diese Fahne sind folgende Spenden eingegangen:
  • 500,00 € von der Heidenheimer Volksbank, Karlsstraße 3, 89518 Heidenheim
  • 300,00 € von der Fa. D&D Zimmerei & Holzbau GbR, Keltenweg 7, 
    89561 Dischingen
  • 500,00 € von der Fa. PutzTeufel Reinigungsservice Franz Wörrle GmbH, Wildsteinstraße 1, 89561 Dischingen
  • 3.000,00 € von einer Privatperson
  • 150,00 € von der Fa. Michael Lehnert, Oberdorfstraße 17, 89561 Dischingen
  • 500,00 € von der Fa. Karl Pappe Bauunternehmung GmbH 
  • 100,00 € von der Fa. Rainer Bass, Taxisstraße 6, 89561 Dischingen
  • 500,00 € von der Fa. Aufheimer GmbH Co. KG Heizung Sanitär, Dossenbergerstraße 32, 89561 Dischingen
  • 300,00 € von der Fa. Berthold Danner, Dossenbergerstraße 33, 89561 Dischingen
  • 100,00 € von der Fa. Gerhard Schmid Radio und Fernsehen, Am Ringwall 15, 89561 Dischingen
  • 50,00 € von der Fa. Atakan Elci Kebabhaus, Marktplatz 8, 89561 Dischingen
  • 250,00 € von der Fa. Scharpf Tiefbau GmbH & Co. KG, Im Mühlfeld 1, 
    89447 Zöschingen
  • 300,00 € von der Fa. Markus Gruber, Dossenbergerstraße 47, 89561 Dischingen
  • 100,00 € von der Fa. Parisi Angelo Gipsergeschäft, Zwinkelweg 25, 
    89561 Dischingen
  • 100,00 € von der Fa. Konold Härtsfelder Holzindustrie GmbH, Oberer Weiler 19, 89561 Dischingen
  • 1.500,00 € von der Fa. Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KG aA, Alfred-Krupp-Straße 9, 73479 Ellwangen
  • 150,00 € von der Fa. Reifen Zeyer, Oberdorfstraße 17,89561 Dischingen
  • 150,00 € von der Fa. Hans Bihr GmbH, Grabenstraße 6, 89561 Dischingen
  • 50,00 € von Holger Mack, Silcherstraße 5, 89561 Dischingen
  • 112,00 € von der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung Regionaldirektion Harald Saur, Hauptstraße 12, 89561 Dischingen
  • 100,00 € von Ulrich Küchler, Apotheke, Hauptstraße 13, 89561 Dischingen
  • 100,00 € von der Fa. Elektrotechnik Wirth GmbH, Dossenbergerstraße 40, 
    89561 Dischingen
  • 200,00 € von der Fa. Härtsfelder Familienbrauerei Hald, Hofener Straße 19, 89561 Dischingen
  • 250,00 € von der Kreissparkasse Heidenheim, Schnaitheimer Straße 12, 
    89520 Heidenheim
  • 200,00 € von Jugend Dischingen e.V., Josef-Hoeß-Straße 6, 89561 Dischingen
  • 300,00 € von der Fa. Riffel Bau & Fertigteile GmbH, Baumgartenstraße 7, 
    89561 Dischingen
  • 500,00 € von der Fürst Thurn und Taxis Gesamtverwaltung, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg
  • 300,00 € von der Jagdgenossenschaft Dischingen, vertreten durch Hermann Göttle, Fleinheimer Straße 25, 89561 Dischingen
  • 400,00 € von der Fa. JP-energy GmbH & Co. KG, Wiedenwiesen 2, 
    89561 Dischingen
  • 100,00 € von der Fa. Kunststickerei Eibl GmbH, Daxerstraße 22, 82140 Olching

Für die Renovierung des Kreuzes am Kriegerdenkmal auf dem Ortsfriedhof Dischingen spendete Herr Josef Leister, Alemannenweg 3, 89561 Dischingen 400,00 €.
Der Förderverein HinSehen e.V., Friedrich-Ebert-Straße 25/1, 89522 Heidenheim finanzierte für die Egauschule Dischingen die Aufführung des Präventionstheaterstücks LIVIA 13 durch das Theater auf der Aal, Aalen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 durften das Stück gegen sexuelle Gewalt anschauen und wurden im Nachgang von den Schauspielern zu einer Nachbereitung des Stücks eingeladen. Hier konnten sie ihre Fragen zu diesem sensiblen Thema in einem geschützten Rahmen stellen. 

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6
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6.1. Baugesuch Tektur Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                -Tektur- Neubau einer Klein-Biogasanlage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung vergrößert sich der Installationsschacht für eine Pump- und Einbringtechnik zwischen bestehenden Stallgebäude und Fermenter der Biogasanlage in Richtung Norden auf einer Länge von 
ca. 12,0 m. Die Breite beträgt 5,0 m. Der Installationsschacht ist komplett im Erdreich verbaut. Der vorher geplante Installationsschacht auf der Ostseite des Fermenters entfällt somit.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan alt Kohlbauerngasse 9, Frickingen.pdf
Download Lageplan neu Kohlbauerngasse 9, Frickingen.pdf

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6.2. Baugesuch Errichtung einer mobilen Baustoffrecyclinganlage u.a., Im Brühl, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung einer mobilen Baustoffrecyclinganlage und ein Niederschlagswasser-Sammelbecken sowie das Anlegen von Flächen für die Lagerung und Behandlung von Beton-Asphaltbruch und Bauschutt

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 887 und 887/1, Im Brühl, Eglingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Die geplante mobile Baustoffrecyclinganlage, welche mit sich ineinander verzahnende Betonwürfel errichtet werden soll, erhält die Außenmaße von 25,60 m x 18,60 m. Die Wandhöhe beträgt 2,70 m. Des Weiteren soll in einem Sammelbecken das anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Die Außenmaße hierfür betragen 16,60 m x 16,60 m. Die Wandhöhe beträgt 5,00 m, wobei hier 4,00 m der Wandhöhe im Erdreich eingebunden wird, sodass die Wandhöhe über der Oberkante Gelände 1,00 m beträgt.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Im Brühl, Eglingen.pdf

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6.3. Baugesuch Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Brühl 4, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        -Tektur- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier: neue Position der Garage

Baugrundstück.        Flurstück Nr. 163, Im Brühl 4, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei dieser Tekturplanung wird die ursprünglich geplante Doppelgarage lediglich an dem gleichen Standort an der Grundstücksgrenze um 2,00 m in Richtung Westen abgerückt.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Im Brühl 4, Eglingen.pdf

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6.4. Baugesuch Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan für die Errichtung eines Carports, An der Halde 18, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines genehmigungsfreien Carports 

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 945/4, An der Halde 18, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fleinheimer Straße – Branntweinstraße“ wegen Überschreitung der Baulinie 


Objektbeschreibung:        Die Außenmaße des Carports sollen 5,00 m x 5,00 m betragen. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Bebauungsplan, Ausschnitt.pdf
Download Lageplan An der Halde 18, Dischingen.pdf

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6.5. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.5

Sachverhalt

Bauvorhaben.                Neubau eines Einfamilienhauses

Baugrundstück:                Teil von Flurstück Nr. 105, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante 1-geschossige Einfamilienwohnhaus soll mit den Außenmaßen von ca. 14,15 m x 12,35 m errichtet werden. Auf der Nord-Ostseite des Wohnhauses findet eine Teilunter-kellerung statt. Die auf der Nordseite angebaute Doppelgarage mit den Außenmaßen von ca. 9,00 m x 8,00 m wird voll unterkellert und erhält eine Verbindung zur Teilunterkellerung des Wohnhauses. Die gemeinsame Bedachung wird als Flachdach mit 2% Gefälle ausgeführt. Die Traufhöhe beträgt ab Oberkante Gelände ca. 3,00 m. Bezüglich der ansteigenden  Auffahrt zur Doppelgarage und Eingangsbereichs des Wohnhauses ist auf der Nordseite eine Stützmauer geplant. Die sich auf dem Grundstück befindliche Werkstatt und Garage werden im Vorfeld abgebrochen. Auf Grund der Größe kann dies genehmigungsfrei erfolgen.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

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6.6. Baugesuch -Bauvoranfrage- Einbau von Dachgauben, Silcherstr. 7, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Einbau von Dachgauben

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 949/4, Silcherstr. 7, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Nach dem Bebauungsplan „Am Zwinkelweg“ sind Dachgeschossaufbauten für Wohn- und Schlafräume höchstens bis zu 2/3 der Grundrissfläche zugelassen. Das bestehende Wohnhaus hat eine Breite von 11,86 m. Auf der Nordseite soll die geplante Dachgaube 9,00 m lang und auf der Südseite 11,00 m lang werden. Es ist max. eine 1-geschossige Bebauung zulässig. Die Bebauung mit den geplanten Dachaufbauten führt gegebenenfalls zu einer 2-geschossigen Bebauung. Die Bauvoranfrage hat den Hintergrund, ob einer
2-geschossigen Bebauung und den geplanten Dachaufbauten zugestimmt wird.

Objektbeschreibung:        Bei diesem Vorhaben soll auf der südlichen und nördlichen Dachhälfte des bestehenden Wohnhauses jeweils eine Schleppgaube errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 10°. Das bestehende Hauptdach hat eine Dachneigung von ca. 28°. Die Gaubenlänge ist auf der Südseite mit einer Länge von 11,00 m sowie auf der Nordseite von 9,00 m geplant.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Silcherstr. 7, Dischingen.pdf

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6.7. Nutzungsänderung Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis/Erweiterung der Außenbewirtschaftung, Torstr. 7, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.7

Sachverhalt

Nutzungsänderung:        Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis/Erweiterung der Außenbewirtschaftung

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 103, Torstr. 7, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Für die Gaststätte in der Torstraße 7 in Dischingen wurde ein Antrag auf Erweiterung der Außenbewirtschaftung vorgelegt. Die Außenbewirtung soll von bisher 50 m² auf 100 m² erweitert werden. Hierfür soll die Hofeinfahrt mitbenutzt und unter dem Carport eine Theke für die Sommersaison errichtet werden.  

       Laut Ordnungsamt sind bereits Hinweise/Beschwerden wegen der Parksituation eingegangen. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
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6.8. Baugesuch Balkonanbau an bestehendes Wohnhaus, Karlstr. 28, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 6.8

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Balkonanbau an bestehendes Wohnhaus

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1674/6, Karlstr. 28, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Wohnhaus soll auf der Westseite im Dachgeschoss mittig ein Balkon angebaut werden, welcher auf zwei Stützen errichtet wird. Die geplante Länge des Balkons beträgt 5,50 m und die Tiefe 2,10 m. Die Höhe beträgt ab Oberkante Gelände bis Oberkante fertiger Balkonbodenplatte ca. 2,70 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Karlstr. 28, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 7
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7.1. Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich (IKK) bei Betreuung auswärtiger Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern in § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geregelt ist. Demnach steht der Standortgemeinde für Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zu.

Der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg hat dazu eine gemeinsame Empfehlung über die Höhe der Ausgleichsbeträge beim Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder herausgegeben. Die Höhe der Ausgleichsbeträge hängen insbesondere vom Alter des Kindes (U3/Ü3) und vom Betreuungsumfang ab. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres. Für das Jahr 2018 stellt sich die Situation wie folgt dar:

Zahlungen von Dischingen an andere Gemeinden: Kinder aus der Gemeinde Dischingen, die Kindergärten in anderen Gemeinden besuchen.

Kalenderjahr
Betrag
Anzahl Kinder
Rechnungssteller
2018
4.436,67 Euro
3
Stadt Neresheim
2018
1.094,00 Euro
1
Gde. Nattheim
2018
2.659,00 Euro
1
Gde. Sontheim/Brenz
Summe
8.189,67 Euro



Zahlungen an Dischingen von anderen Gemeinden: Kinder aus andern Gemeinden, die Kindergärten in der Gemeinde Dischingen besuchen.

Kalenderjahr
Betrag
Anzahl Kinder
Rechnungssteller
2018
1.641,00 Euro
1
Gde. Dischingen 

In 2018 hat ein Kind aus dem Markt Bissingen den kath. Kindergarten in Eglingen besucht. Nach der o.g. Empfehlung wurde am 04.02.2019 der Betrag von 1.641 Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bis heute offen und eine Durchsetzung des Anspruchs ist sehr wahrscheinlich nicht möglich: der interkommunale Kostenausgleich ist eine landesrechtliche Regelung in Baden-Württemberg, mit Bayern besteht eine solche gesetzliche Grundlage nicht. Des Weiteren gibt es keine vertragliche Grundlage zwischen den Gemeinden, aus der sich der Anspruch auf eine Zahlung ableiten lässt. In der Vergangenheit gab es vereinzelt Kinder aus Ziertheim und Bachhagel, die Kindergärten in Dischingen besucht, aber keine Zahlungen geleistet haben.

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7.2. Bekanntgabe Biotopsvernetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Biotopsvernetzung als Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes für die Gemeinden Dischingen, Nattheim sowie für die Stadt Heidenheim unter der Federführung des Landratsamtes Heidenheim - Untere Naturschutzbehörde und in Zusammenarbeit mit dem LEV (Landschaftserhaltungsverbandes) erstellt wurde. Ziel der Maßnahme ist die Erstpflege von Magerrasen und den Wachholderheiden. Anschließend werden die Flächen von Ziegen beweidet. Insgesamt sind 16 Maßnahmen auf der Gemarkung Dischingen geplant. Die Maßnahme ist über die Stiftung Naturschutzfond mit 90% förderfähig.
Der Gemeinderat hat dieses Konzept in der Sitzung vom 09.10.2017 bereits gebilligt. 
Für die Biotopsvernetzung am Nasselberg und Hexenberg in Katzenstein wurden zur Bearbeitung der Flächen folgende Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben: 
Fa. Dessel, Fa. Sing, Fa. Selitaj und die Fa. Müller. 
Außer von der Fa. Müller aus Hermaringen ging kein weiteres Angebot beim Büro Zeeb & Partner Freiraum und Landschaftsplanung in Ulm ein. Die gesamte Abrechnungssumme der Fa. Müller bzgl. der ersten verschiedenen Maßnahmen beträgt 23.419,20 Euro brutto.

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7.3. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

08.07.2019                Gemeinderatssitzung
06.-09.09.2019        Besuch aus Mittelherwigsdorf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

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9. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 9

Sachverhalt

9.1 Radwegausbau Ballmertshofen – bayerische Grenze

Ein anwesender Bürger (Markus Röhm aus Ballmertshofen) fragt, an was der Ausbau des Radweges scheitert. Bürgermeister Jakl erläutert, dass dafür Flächen gekauft werden müssen. Die Grundstücksverhandlungen sind aber abgeschlossen.

Datenstand vom 04.11.2021 15:27 Uhr