Datum: 24.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planung einer Windkraftanlage durch den Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart auf der Gemarkung Dischingen
2 Vergabe der Elektroarbeiten für die energetische Sanierung der Egauschule
3 Ersatzbeschaffung Radlader für den Bauhof
4 Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2019-2023
5 Öffentlicher Personennahverkehr: Vorabbekanntmachung des Linienbündels Nord/Ost
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch, Einbau eines zweiten Motors in ein bestehendes BHKW, Oberer Weiler 40, Katzenstein
6.2 Baugesuch, Neubau einer Gartenlaube, Graf-Mangold-Straße 11, Eglingen
6.3 Baugesuch, Errichtung eines Festmistlagers ohne Jauchegrube, Brühlweg 3, Demmingen
6.4 Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen
6.5 Baugesuch Neubau Doppelhaushälfte mit freistehender Garage, Hinter den Gärten 16, Dischingen
6.6 Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Gerätegebäude, Raiffeisenstr. 2, Osterhofen
6.7 Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein
6.8 Baugesuch Neubau Doppelgarage mit Carport. Lerchenweg 1, Dunstelkingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Aufnahme LSP und Auftragsvergabe
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Planung einer Windkraftanlage durch den Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart auf der Gemarkung Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Prof. Dr. Haakh (Technischer Geschäftsführer) und Herrn Wagner vom Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart, Herrn Mosthaf (Geschäftsführer ENERKRAFT) sowie zahlreiche Besucher und Gäste, insbesondere Herrn Bürgermeister Bereska aus Nattheim und Herrn Bürgermeister Steinwinter aus Zöschingen mit weiteren Vertretern ihrer Gemeinden, begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass am 19.03.2018 Herr Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh, der Technische Geschäftsführer vom Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) mit Sitz in Stuttgart die Gemeinde Dischingen offiziell davon informierte, dass die LW den Bau einer Windkraftanlage (WKA) im Gebiet zwischen den Ortschaften Fleinheim, Zöschingen, Ballmertshofen und Dischingen plant. Von sechs ermittelten Standorten soll einer realisiert werden.

Es ist angedacht, sowohl das Egauwasserwerk in Dischingen als auch das Wasserwerk in Langenau mit diesem Windenergiestrom zu versorgen. 

Im Vorgriff auf die heutige Gemeinderatssitzung hat die Heidenheimer Zeitung bereits in ihrer Ausgabe vom 18.04.2018 ausführlich über dieses geplante Vorhaben berichtet. Unabhängig davon war es dem Gemeinderat Dischingen wichtig, dass auch die Nachbargemeinden aus erster Hand Informationen über diese Maßnahme erhalten, weshalb die Bürgermeister aus Nattheim und Zöschingen sowie die Ortsvorsteher aus Fleinheim und Auernheim eine Einladung zur heutigen Gemeinderatssitzung erhalten haben. Sofern an einem der in Frage kommenden Standorte ein Windrad mit einer Gesamthöhe von rd. 230 Metern errichtet werden sollte, hat dies durchaus auch Auswirkungen auf diese Nachbargemeinden. 
Das Thema Windkraft beschäftigt die Gemeinde Dischingen schon seit vielen Jahren. So wurde im Rahmen der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27.11.2011 eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung zum Thema Windenergie durchgeführt. Hierbei haben sich 1.431 der insgesamt 1.631 Teilnehmenden, somit 89%, für die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Gemarkung Dischingen ausgesprochen. Es standen damals drei Standorte zur Diskussion und zwar der Ohrberg in Dischingen sowie jeweils ein Standort in Hofen und Demmingen. Im Zuge der möglichen Mehrfachwahl sprachen sich 71,3 %% für den Standort Ohrberg in Dischingen, 53,6 % für den Standort Hofen und 
54,2 % für den Standort Demmingen aus. Der Gemeinderat hat dieses Abstimmungsergebnis als klaren Auftrag verstanden, den Bau von Windkraftanlagen zu planen. So entstanden dann die fünf Windräder auf dem Ohrberg. Der jetzt von der LW vorgeschlagene Standort war seinerzeit kein Diskussionsthema und wurde von der Gemeinde Dischingen auch nicht in Erwägung gezogen. Ein Grund hierfür war sicherlich die Tatsache, dass auch auf der Gemarkung Zöschingen im besagten Bereich Windräder geplant waren, die allerdings aus verschiedenen Gründen, u.a. wegen des Artenschutzes, nicht zur Ausführung kamen. 
Wie stellt sich die bauplanungsrechtliche Situation dar?

Planungsrechtlich wäre die Genehmigung der WKA auf Gemeindegebiet Dischingen denkbar, da der Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit überarbeitet wird und noch nicht rechtskräftig ist. Es sind deshalb auch noch keine Ausschlussgebiete für WKA rechtskräftig definiert.
Somit sind Bauvorhaben gem. § 35 Absatz 1 Nr. 5 Baugesetzbuch im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Die öffentlichen Belange (wie z.B. Lärm-, Arten-, Naturschutz oder ausgewiesene Schutzgebiete) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. An den in Frage kommenden Standorten ist im Regionalplan ein schutzbedürftiger Bereich für Erholung ausgewiesen. Maßgeblich für eine endgültige Beurteilung ist jedoch letztendlich der exakte Standort.

Herr Prof. Dr. Frieder Haakh und Herr Wagner von der LW stellen das geplante Vorhaben anhand einer Präsentation im Detail vor (siehe Anlage). Sie erläutern eingangs, dass es sich um ein Projekt der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt. 

Dokumente
Download Windrad_Dischingen_2018_24_04_Gmderat_a.pdf
Download Windrad_Dischingen_Modifikation Folie 18.pdf

zum Seitenanfang

2. Vergabe der Elektroarbeiten für die energetische Sanierung der Egauschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 2

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Gemeindeverwaltung am 30. Januar 2017 eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock 2 – Kommunalinvestitionsförderung – 2017 beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Energetische Sanierung der Egauschule, wobei hier eine Umstellung der Schulbeleuchtung auf LED-Leuchten in der Gemeinschaftsschule, dem Fachtrakt und der Grundschule vorgenommen werden soll.

Die Gesamtausgaben wurden im Antrag mit 272.133 € beziffert, welche zum damaligen Zeitpunkt von der Firma Trilux durch eine Kostenschätzung ermittelt wurden. Mit Datum vom 24. August 2017 wurde dann auf den 2017 gestellten Antrag ein Zuschuss von 175.000 € auf berücksichtigungsfähige Gesamtausgaben von 262.000 € bewilligt. Hinzu kommt noch eine pauschale Förderung von 10.233 €. Dies ergibt eine gesamte Förderung von insgesamt 185.233 €. Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich somit auf 86.900 €. Die Maßnahme muss zwingend bis spätestens 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen worden sein. 

Für die Planung, Ausschreibung und Betreuung dieser Maßnahme wurde das Ingenieurbüro Kummich&Weißkopf aus Bopfingen beauftragt. Somit wurden am Samstag, 31. März 2018, diese Arbeiten durch die Gemeinde Dischingen in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab dem 06. April 2018 zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von drei Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Freitag, 20. April 2018 haben dann zwei Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben. 
Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kummich&Weißkopf aus Bopfingen stellt sich wie folgt dar:

Das günstigste Angebot beläuft sich auf 341.019,76 € (100,00%), das zweitgünstigste Angebot auf 486.914,79 € (142,78%)

Finanzierung:


Durch die Angebotssumme von 341.019 € würde sich somit im Vergleich zur Planung mit 272.133 € eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 68.886 € ergeben.


Im Haushaltsplan stellt sich die Situation wie folgt dar:


Vergabesumme        341.019 €

Abzüglich Zuschussmittel        - 185.233 €

Durch Eigenmittel zu finanzieren:        155.786 €


Mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung sollte das Ziel einer energetischen Sanierung verfolgt werden. Nach einer mit dem Planungsbüro abgestimmten Kalkulation errechnet sich bei Energiekosten (nur für die Beleuchtung) von rund 7.400 € pro Jahr eine Einsparung von etwa 50 %, was absolut einem Betrag von rund 3.700 € entspricht. Bezogen auf die Planungsannahme mit Eigenmitteln von 86.900 € würde dies einer Amortisationszeit von 23,5 Jahren entsprechen. Bei Eigenmitteln in Höhe von 155.785 € würde sich diese Amortisationszeit rechnerisch auf 42 Jahre verlängern.

zum Seitenanfang

3. Ersatzbeschaffung Radlader für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass der Bauhof der Gemeinde Dischingen derzeit über einen bald neun Jahre alten Radlader der Marke ZEPPELIN CAT verfügt. Bei diesem Gerät steht nun eine Motorerneuerung in Höhe von ca. 15.500 Euro brutto an. Auf Grund des Alters stellt sich diese Investition für die Gemeinde nicht mehr rentabel dar. Deshalb soll nun eine Ersatzbeschaffung erfolgen. Im Haushaltplan 2018 der Gemeinde wurden für diese Ersatzbeschaffung 50.000 Euro eingestellt. 
Durch die Verwaltung hat man, in Absprache mit dem Bauhof, Angebote von den einzelnen Anbietern der Marke JCB, Kramer, Wacker Neusson und ZEPPELIN CAT eingeholt.

Für die Angebotserstellung wurden die wesentlichen Eckdaten für das Ersatzgerät zu Grunde gelegt:

  • 4- Zylinder Dieselmotor mit ca. 75 PS
  • Geschwindigkeit 20 km/h
  • Hydrostatischer Antrieb
  • Knicklenkung
  • Arbeitsscheinwerfer und Rundumleuchte
  • 1 Schaufel mit Schnellwechselsystem
  • 1 Gabelträger mit Schnellwechselsystem

Die Mitarbeiter des Bauhofes konnten die Geräte der Marke JCB und Kramer jeweils ein paar Tage im täglichen Einsatz testen. Das angebotene Gerät von ZEPPELIN CAT ist durch den Einsatz der letzten Jahre bekannt. Die Marke Wacker Neusson wurde schon wegen dem hohen Preis nicht mehr betrachtet.

Aus technischen und finanziellen Gründen wird dem Radlader ZEPPELIN CAT der Vorrang eingeräumt

Das günstigste Angebot von ZEPPELIN CAT mit der Brutto-Angebotssumme von 45.815,00 Euro umfasst folgenden Inhalt:

Arbeitsausrüstung:
  • Grundgerät Caterpillar Radlader 907M:
Einsatzgewicht:                        ca. 6.400 kg (ausrüstungsabhängig)
Motor:                                        4- Zylinder- Dieselmotor/75 PS
Geschwindigkeit:                        bis 20 km/h

  • Deluxe-Kabine
  • Zusatzpaket für die Straßenfahrt bestehend aus hydraulischer Schwingungsdämpfung, Kriechgang, einstellbares Ansprechverhalten
  • Radio
  • 1 Schaufel MP 0,9 m³, mit Zähnen für ISO-Schnellwechsler
  • 1 Gabelträger 1.400 mm mit 1.220 mm langen Gabeln, ISO-Schnellwechsler

Zusätzlich:
  • Inzahlungnahme Gebrauchtgerät 13.000,00 Euro
  • Kostenlose Überbrückung mit CAT- Radlader bis zur Auslieferung der Neumaschine in ca. 8 Wochen
  • Angebot enthält eine verlängerte Garantie auf Kraftstrang und Hydraulik über 36 Monate oder 2.500 Betriebsstunden

Gleichzeitig wurde ein Angebot über eine Leasing-Laufzeit von 48 Monate von der Verwaltung verglichen (siehe Anhang), wobei die Verwaltung jedoch der Auffassung ist, dass man das Gerät käuflich erwerben soll.

Wie schon zuvor erwähnt sind im Haushalt 2018 der Gemeinde für die Ersatzbeschaffung eines Radladers Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingestellt. 
Nach Rücksprache mit dem Bauhof kann wegen der Zufriedenheit bei der Nutzung im täglichen Einsatz wieder auf einen Radlader der Marke ZEPPELIN CAT zurückgegriffen werden.

Da sich die Gerätschaft ganzjährig im täglichen Einsatz befindet, sollte man sich jedoch grundsätzlich für die Zukunft überlegen, diese früher auszutauschen. 

Dokumente
Download 2018-04-18 Leasing- Angebotsvergleich für Radlader.pdf

zum Seitenanfang

4. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2019-2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vom 28.12.2017 der Präsident des Landgerichts Ellwangen mitgeteilt hat, dass die Gemeinde zwei Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen darf. In dieser Zahl ist bereits berücksichtigt, dass in die Vorschlagsliste doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Landgerichtspräsident bestimmt werden. 

Bei der letzten Schöffenwahl wurden Frau Erika Fiederer und Herr Franz Sporer, beide aus Dischingen, vom Gemeinderat für die Amtszeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2018 vorgeschlagen. 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26.03.2018 und in den Nachrichtenblättern vom 16.03. und 29.03.2018 wurde über das Bewerber- und Vorschlagsverfahren unterrichtet. 

Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet. 

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Bis 24.04.2018 sind vier Bewerbungs- und Vorschlagsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste eingegangen. 
Beworben haben sich:
-        Wolfgang Burr aus Trugenhofen
-        Franz Sporer aus Dischingen 
-        Martin Traub aus Frickingen
Eine weitere Bewerberin aus Demmingen hat darum gebeten, sie wieder von der Vorschlagsliste zu streichen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermann Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden dürften oder nicht aufgenommen werden sollten. 
Die Vorschlagsliste und eventuelle Einsprüche sind dann dem zuständigen Amtsgericht zu übersenden. 

zum Seitenanfang

5. Öffentlicher Personennahverkehr: Vorabbekanntmachung des Linienbündels Nord/Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Kreistag den Nahverkehrsplan für den Landkreis Heidenheim am 06.10.2014 beschlossen hat. Im Nahverkehrsplan sind die Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Heidenheim festgelegt. 

Der Nahverkehrsplan beinhaltet auch eine Linienbündelungskonzeption, d. h. die Genehmigungslaufzeiten werden so harmonisiert, dass die Genehmigungen für mehrere Linien gebündelt erteilt werden können. 

Ziel dieser Linienbündelung ist eine Verbesserung der verkehrlichen und betrieblichen Abstimmung zwischen räumlich zusammenhängenden Linien durch „Leistungserbringung aus einer Hand“, ein Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Linien (Verhinderung von „Rosinenpickerei“), sowie eine Verhinderung des Rückzugs aus ländlichen Räumen, da Kooperationen der vorhandenen Unternehmen möglich und erwünscht sind. 

Die Genehmigungslaufzeiten und Aktivierungszeitpunkte der vier Bündel sind im Landkreis Heidenheim unterschiedlich (s. Anlage). Das Dischingen betreffende Linienbündel „Nord/Ost“ ist zeitlich am spätestens umzusetzen, da die Genehmigungsfristen der bisherigen Linien am spätesten auslaufen. Es erstreckt sich von Oberkochen über Heidenheim bis Dischingen und besteht aus bisher acht getrennten Linien (s. Anlage).

Der Landkreis Heidenheim strebt eine proaktive Strategie durch Vorabbekanntmachung des Linienbündels an. Ein erwünschtes Leistungsangebot wird in der Vorabbekanntmachung definiert, der Leistungsumfang (Fahrten, Kapazitäten), Fahrzeugstandards, Tarif, Vertrieb, Fahrgastinformation, Betriebspersonal und Qualitätsstandards werden vorgegeben.

Gegensätzlich dazu wäre eine reaktive Strategie. Dabei würden die Anträge der Verkehrsunternehmen abgewartet werden. Hier wäre ein Eingriff nur möglich, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht oder wenn ein eigenwirtschaftlicher Antrag unter dem Status quo liegt.

Die geplante Vorabbekanntmachung hat diese Folgen:
  • Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Anträge: 3 Monate
  • Bei mehreren eigenwirtschaftlichen Anträgen ist die bessere Verkehrsbedienung ein Auswahlkriterium
  • Unternehmen muss die Erfüllung der in Vorabbekanntmachung bzw. im Antrag definierten Standards für die Laufzeit der Konzession verbindlich zusichern
  • Ausschreibung erfolgt nur dann, wenn kein bzw. kein ausreichender eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht

Dabei werden die Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans in der Vorabbekanntmachung übernommen. Evtl. Verbesserungen des Bedienungsangebots gegenüber dem Status quo stehen jedoch unter Finanzierungsvorbehalt. Eine Aufnahme eines verbesserten bzw. zusätzlichen Angebots erfolgt nur, wenn eine Kostenbeteiligung der betroffenen Gemeinde/n sichergestellt ist in Höhe von 50 % der Kosten bei Regionalverkehren lt. Grundsatzbeschluss des Kreistags. Ansonsten wird das Bedienungsangebot (Leistungsumfang) auf der Grundlage des Status quo definiert.

Dabei gilt eine Ausnahme: die Beibehaltung des Status quo setzt bei kreisüberschreitenden Linien voraus, dass der Nachbarkreis seine bisherigen Finanzierungsanteile (insbesondere Ausgleichsmittel nach § 45 a PBefG bzw. Nachfolgesystem sowie Zuschüsse für Schülerverkehre) weiterhin einbringt.

Generelle Inhalte der Vorabbekanntmachung sind:
  • Vorgabe des Bedienungsangebots auf der Grundlage des aktuellen Fahrplans (Leistungsvolumen, Kapazitäten, Betriebszeiten, Takte, Verstärkerfahrten…) 
  • Vorgabe einer Vertaktung auf Achsen des Leistungsnetzes I und II (hier wegen Auswirkungen auf Schülerverkehr Detailabstimmung mit Gemeinden notwendig)
  • Vorgabe von Fahrzeugstandards (Alter, Barrierefreiheit, Klimatisierung, Schadstoffausstoß …)
  • Vorgaben für Tarif, Vertrieb und Fahrgastinformation (Anwendung des Verbundtarifs, Verkaufsgeräte, Fahrplanaushänge, Servicestelle, Erreichbarkeit, Generierung von Echtzeitdaten …)
  • Vorgaben zum Betriebspersonal (Sprachkenntnisse, Fahrplan- und Tarifkenntnisse…)
  • Vorgaben zu Betrieb und Qualität (Reaktionszeiten im Störungsfall, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sanktionen …)

Der Landkreis Heidenheim hat folgendes Mindestangebot auch im Hinblick auf den Schülerverkehr im Raum Dischingen vorgeschlagen:
  • Eine integrierte Bedienung im Bereich Dischingen (Linie 7694 der RBS und Linie 101 der Firma Rupp); insbesondere Koordination von Sammelfahrten im Bereich der Schülerbeförderung, da er sich bei den Kosten dadurch Einsparungen erwartete. Dabei ging er von folgenden Voraussetzungen aus:
    - Bereitschaft der Schulträger sich auf einen gemeinsamen Fahrplan zu einigen
    - Bereitschaft des Aufgabenträgers/ Schulwegkostenträgers Ostalbkreis zur Mitwirkung
  • Weitgehende Vertaktung auf der Achse Dischingen – Heidenheim unter Beachtung der Anforderungen in Verkehrsspitzenzeiten und im Schülerverkehr

  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II; Kosten: 14.000 € für Zusatzfahrten 
    Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung
  • Einrichtung einer flexiblen Bedienungsform auf dem Gebiet der Gemeinde Dischingen in Ergänzung zum Grundangebot im Busverkehr. Die Betriebskosten wäre abhängig von der Nutzung 
    Voraussetzung: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung

Der Landkreis Heidenheim hat folgendes Mindestangebot im Hinblick auf eine Vertaktung der Verkehre Heidenheim – Nattheim vorgeschlagen:
  • Weitgehende Vertaktung auf der Achse Nattheim – Heidenheim unter Beachtung der Anforderungen in Verkehrsspitzenzeiten und im Schülerverkehr
  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II. Kosten: 13.000 € für Zusatzfahrten 
    (zusätzlich zu den Kosten für das Schließen der Lücken Heidenheim – Dischingen) Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung
  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur gemeinsamen Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II durch die Linien 51 und 52. Kosten: 55.000 € für Zusatzfahrten. Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinden zur Mitfinanzierung

Die Vergabe des Linienbündels soll durch den Landkreis Heidenheim erfolgen. Eine evtl. notwendige Vereinbarung einer Mitfinanzierung durch die betroffenen Kommunen soll nur im Innenverhältnis zwischen Landkreis und Kommune gelten.
Alternativ wäre eine gemeinsame Vergabe durch Landkreis und Kommunen denkbar oder auch eine Vergabe durch die bedienten Kommunen und eine Vereinbarung einer Mitfinanzierung durch den Landkreis nur im Innenverhältnis. Allerdings werden die Alternativen seitens der Kommunen nicht als praktikabel angesehen.

Bei der Umsetzung des Nahverkehrsplans ergeben sich folgende tarifliche Problemstellungen betreffend die Linie 7694 HDH – Dischingen: 
  • Verbundtarif htv gilt nicht für Fahrten ab/bis Zöschingen und Reistingen
  • Relationen müssten wie bisher im Haustarif des künftigen VU abgebildet werden
  • Erweiterung des htv um eine Tarifwabe Zöschingen/Reistingen theoretisch denkbar
  • Voraussetzung: Beteiligung des Landkreises Dillingen an den Verbundkosten (wurde von diesem in der Vergangenheit abgelehnt)

Der beauftragte Gutachter hat den Raum Heidenheim – Nattheim Dischingen den Vorgaben des Nahverkehrsplans hinsichtlich Vertaktung überplant und auf Synergieeffekte bzw. Einsparungsmöglichkeiten untersucht. Dabei wurden die bestehenden Fahrten auf Linien 50 (Schnaitheim-Nattheim) und 7694 (Heidenheim-Dischingen mit Teilorten) zu einer neuen Linie zusammengefasst und soweit möglich vertaktet. Die Linien 51 (Heidenheim-Nattheim-Neresheim), 52 (Heidenheim-Nietheim-Neresheim) und 7694/9 (Ortsverkehr Dischingen) wurden nur geringfügig überarbeitet, da es sich überwiegend um Schülerfahrten handelt. 
Die Überprüfung hat auch ergeben, dass die im Nahverkehrsplan vorgesehene Integration der Linie 101 (Dischingen-Neresheim-Demmingen) keine Optimierungsmöglichkeiten ergibt. Der Gemeinderat hat deshalb am 19.02.2018 zur Kenntnis genommen, dass der Ostalbkreis mit Schreiben vom 08.02.2018 offiziell die Herausnahme der Linie 101 der Firma Rupp auf der Strecke Ballmertshofen – Dischingen/Demmingen aus dem Linienbündel Nord/Ost des Landkreises Heidenheim beantragt hat. Die Fa. Rupp führt den Linienverkehr in Richtung Neresheim eigenwirtschaftlich durch. Die Konzession der Firma Rupp läuft im Mai 2018 aus und eine Wiedererteilung der Konzession steht an.
Ziel des Ostalbkreises war und ist es, den weiteren Fortbestand der Schülerbeförderung nach Neresheim durch die Fa. Rupp sicherzustellen. Auch der Landkreis Heidenheim geht davon aus, dass es extrem schwierig sein würde, einen Fahrplan mit den Schulen sowohl in Neresheim als auch in Dischingen abzustimmen.
Die entsprechenden Fahrplanentwürfe sind als Anlage beigefügt. Ergänzend werden die Planungen in den beiden Räumen Königsbronn und Dischingen in zusätzlichen Dokumenten näher erläutert.
Die Fahrpläne sollen Bestandteil der Vorabbekanntmachung werden, die nach Beratung in den zuständigen Gremien des Landkreises im Frühsommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden soll. Evtl. Bedenken und Anregungen zu den Fahrplanentwürfen – insbesondere auch im Schülerverkehr – sind dem Landratsamt mitzuteilen.
Die Egauschule hat die Fahrplanentwürfe geprüft und angeregt auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler aus Nattheim bzw. Fleinheim, dass der Bus morgens von Nattheim kommend 20 bis 30 Minuten später fahren soll. Dieses wird vom Gutachter, der NahverkehrsBeratung Südwest, geprüft.
Auch sollen die Buszeiten auf die ab dem Schuljahr 2018/19 geltenden Zeiten Schulende mittags um 12.20 Uhr statt 12.05 Uhr bzw. 13.10 Uhr statt 12.55 Uhr und Schulende nachmittags um 15.45 Uhr statt 15.25 Uhr abgestimmt werden. Hintergrund ist die aufgrund der Vorgaben der Gemeinschaftsschule geltende Rhythmisierung des Unterrichts; d. h. es muss eine Zeiteinheit von insgesamt acht Stunden abgedeckt werden. 
Die Unterrichtszeiten an den Schulen in Frickingen (Schulende 12.20 Uhr und 13.10 Uhr) und Demmingen (Schulende 12.30 Uhr und 13.20 Uhr) verändern sich dagegen nicht.

Dokumente
Download Beispiel Ankunftstafel HDH aus Richtung Dischingen an Schultagen.pdf
Download Genehmigungslaufzeiten und Aktivierungszeitpunkte der Bündel.pdf
Download Karte Linienbündel.pdf
Download Linie _40-7518_2018-02-22.pdf
Download Linie _41_2018-02-22.pdf
Download Linie _50-7694_2018-02-22.pdf
Download Linie _52_2018-02-22.pdf
Download Linie _76949_2018-02-27.pdf
Download Linie 51_2018-02-22.pdf
Download Planung_Raum_Dischingen_Nattheim_2018-02-27.pdf
Download Planung_Raum_Königsbronn_2018-02-26.pdf
Download Umfang des Linienbündels.pdf

zum Seitenanfang

6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Baugesuch, Einbau eines zweiten Motors in ein bestehendes BHKW, Oberer Weiler 40, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Einbau eines zweiten Motors in ein bestehendes BHKW

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 103, Oberer Weiler 40, Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        In der bereits bestehenden Biogasanlage ist das BHKW mit 
                               einem 135 KW - und einem 45 KW ausgestattet. Nun soll der 
                               45 KW Motor gegen einen 190 KW Motor ersetzt werden. Dies 
                               soll der Flexibilisierung (in Spitzenzeiten wird mehr Strom zur 
                               Verfügung gestellt) dienen. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen:

Dokumente
Download Lageplan, Oberer Weiler 40, Katzenstein.pdf

zum Seitenanfang

6.2. Baugesuch, Neubau einer Gartenlaube, Graf-Mangold-Straße 11, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau einer Gartenlaube 

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 234/3, Graf-Mangold-Straße 11, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Vorhaben ist an der nördlichen Grundstücksecke 
                               eine Gartenlaube mit den Außenmaßen von 4,61 m mal 4,61 m 
                               geplant. Die Holz-Ständerkonstruktion erhält ein Satteldach mit 
                               einer Dachneigung von 18°. Die Traufhöhe beträgt 2,50 m und 
                               die Firsthöhe 3,30 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Graf-Mangold-Straße 11, Eglingen.pdf

zum Seitenanfang

6.3. Baugesuch, Errichtung eines Festmistlagers ohne Jauchegrube, Brühlweg 3, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Festmistlagers ohne Jauchegrube

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 19 und 19/1, Brühlweg 3, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        An den bestehenden Pferdestall mit in süd-östlicher Richtung 
                               angrenzenden Auslauf (Paddock) soll an der süd-westlichen 
                               Gebäudeecke ein Festmistlager errichtet werden. Die 
                               wannenförmige Ausführung erhält die Außenmaße von 
10,00 m x 6,00 m. Die Konstruktion wird bis zu einer Höhe von 35 cm flüssigkeitsdicht ausgebildet.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Brühlweg 3, Demmingen.pdf

zum Seitenanfang

6.4. Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1/4, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um ein nicht unterkellertes Wohnhaus mit EG und DG. Die Außenmaße des Wohnhauses betragen ca. 14,00 m x 11,00 m. Die an das Wohnhaus angebaute Doppelgarage erhält die Außenmaße von ca. 9,00 m x 6,50 m. Das Wohnhaus bekommt ein Satteldach mit 22° Dachneigung und einer Firsthöhe von 
8,66 m. Die Doppelgarage wird als Flachdach-Garage mit einer Höhe von 2,70 m ausgeführt.         

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Taxisstr. 17 3,Trugenhofen.pdf

zum Seitenanfang

6.5. Baugesuch Neubau Doppelhaushälfte mit freistehender Garage, Hinter den Gärten 16, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                 Neubau Doppelhaushälfte mit freistehender Garage

Baugrundstück:                 Flurstück Nr. 1793/2, Hinter den Gärten 16, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante nicht unterkellerte Wohnhaus mit EG bekommt die Außenmaße von 12,90 m x 10,24 m. Die Garage soll mit den Außenmaßen von 8,24 m x 4,10 m bzw. 4,99 m errichtet werden. Das Wohnhaus erhält ein gegenläufiges Pultdach mit ca. 7° Dachneigung. Die Traufhöhen der einen Dachhälfte betragen ca. 2,83 m bzw. 4,89 m sowie bei der zweiten Dachhälfte ca. 3,09 m bzw. 3,69 m. Die Garage wird als Flachdach-Garage mit einer Gebäudehöhe von 2,70 m ausgeführt.          

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Hinter den Gärten 16, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

6.6. Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Gerätegebäude, Raiffeisenstr. 2, Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Gerätegebäude

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 580 und 580/1, Raiffeisenstr. 2, Osterhofen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte Wohnhaus mit EG und OG ist mit den Außenmaßen von 13,36 m x 8,99 m geplant. Das dazugehörige Satteldach hat eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe von 5,80 m und eine Firsthöhe von 8,18 m. Die angebaute Doppelgarage mit Windfang zum Wohnhaus und Anschlussraum hat die Außenmaße von 9,75 m x 4,50 m. Dieser Anbau erhält ein Flachdach mit einer Gebäudehöhe von ca. 3,00 m. Das Gerätegebäude bekommt die Außenmaße von 14,99 m x 6,99 m und wird über einem bestehenden Gewölbekeller errichtet. Auch hier ist das Satteldach mit 25° Dachneigung und einer Firsthöhe von 4,83 m geplant. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Raiffeisenstraße, Osterhofen.pdf

zum Seitenanfang

6.7. Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.7

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 105, Schrezheimer Str. 21, Frickingen, Flur Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte Wohnhaus mit EG, welches behindertengerecht geplant ist, hat die Außenmaße von
16,74 m x 16,49 m. Der Wintergarten bekommt die Außenmaße von 9,01 m x 4,00 m. Beides wird als Flachdach-Gebäude mit einer Gebäudehöhe von ca. 3,00 m ausgeführt. Die an der nördlichen Gebäudeseite angebaute Doppelgarage mit angeschlossenen, überdachten Hauseingang für die Einliegerwohnung ist mit den Außenmaßen von
12,49 m x 8,62 m geplant. Das Satteldach der Garage mit Überdachung des Hauseinganges hat 3° Dachneigung, eine Traufhöhe von 2,04 m bzw. 2,33 m und eine Firsthöhe
von 2,68 m.   

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schrezheimer Str. 21, Katzenstein.pdf

zum Seitenanfang

6.8. Baugesuch Neubau Doppelgarage mit Carport. Lerchenweg 1, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 6.8

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau Doppelgarage mit Carport

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 163, Lerchenweg 1, Dunstelkingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Doppelgarage erhält die Außenmaße von 
6,99 m x 6,74 m und das geplante Carport die Außenmaße von 
6,99 m x 3,00 m. Beides wird von einem gemeinsamen 
Pultdach mit 5° Dachneigung überdacht. Die Traufhöhe beträgt 
ca. 3,00 m bzw. 3,60 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Lerchenweg 1, Dunstelkingen.pdf

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Bekanntgabe Aufnahme LSP und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt bekannt, dass nach der erneuten Vorstellung der Inhalte des Landessanierungsprogrammes (LSP) der Gemeinderat am 26.03.2018 einstimmig beschloss, dass sich die Gemeinde Dischingen für das Programmjahr 2019 um die Aufnahme in das LSP bewerben soll mit einem noch zu definierenden Bereich des Ortskerns im Hauptort Dischingen.

Den Auftrag für die dafür erforderliche Grobanalyse incl. eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und die Antragsstellung im LSP wurde einstimmig an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH aus Stuttgart erteilt. 

Vorhaben in den Ortsmitten der anderen Teilorte mit angrenzenden Siedlungsbereichen aus den 60-er Jahren sollen weiterhin über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden.

zum Seitenanfang

7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

09.05.2018, 18.00 Uhr        Verbandsversammlung Wasserverband Egau
28.05.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung
26.06.2018, 17.00 Uhr        Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
27.07.2018, 13.30 Uhr        Eröffnungsfeier Pflegestützpunkt Dischingen der Katholischen 
                               Sozialstation St. Elisabeth
16.-19.08.2018                 Fahrt nach Mittelherwigsdorf

zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:59 Uhr