Neuwahl des Ortsvorstehers und des stv. Ortsvorstehers von Dunstelkingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.10.2016 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in Baden-Württemberg der Ortsvorsteher Vorsitzender des Ortschaftsrats ist und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt wird. Seine Amtszeit endet mit der der Ortschaftsräte. Er vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen.

Ortsvorsteher Bernd Pappe, wohnhaft Schloßgartenstraße 3 in Dunstelkingen, wurde am 24.10.1999 zum ersten Mal in den Ortschaftsrat von Dunstelkingen gewählt und am 13.06.2004, 07.06.2009 und 25.05.2014 durch Wiederwahl in seinem Amt bestätigt. 
Am 20.09.2004 wurde er zum Stellvertretenden Ortsvorsteher von Dunstelkingen gewählt und seit dem 20.11.2006 hat er das Amt des Ortsvorstehers von Dunstelkingen inne (Wiederwahlen: 29.07.2009 und 31.07.2014). Schon vor seiner Wahl als Ortsvorsteher 2006 führte er das Amt kommissarisch aus. Da er somit seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich tätig ist, liegt in seinem Fall ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vor.

Aufgrund des Wunsches von Herrn Bernd Pappe beschloss der Gemeinderat am 26.09.2016 einstimmig, den für seine Entlassung wichtigen Grund gem. § 16 GemO anzuerkennen und ihn zum 31.10.2016 aus seinem Amt zu entlassen. 

Folgende Projekte wurden während seiner Amtszeit umgesetzt:

       Erschließungsarbeiten im Baugebiet “Hinter dem Schloßgarten – Südlicher Teil und west. Teil“

       Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Dunstelkingen – Hofen

öffentlich                                                § 1


       Straßensanierungen allgemein wie z. B. Teilstück GV Dunstelkingen – Eglingen bei Prinzenmühle

       Gas- und Breitbandausbau mit EnBW ODR und anschließender Straßenbelagssanierung

       Heizungsmodernisierung Turnhalle Dunstelkingen

       Sanierung und Ausbau des ehemaligen Schulgebäudes – jetzt Domizil MV Dunstelkingen

       Neue Spielplatzgestaltung beim Baugebiet “Schloßgarten – Südlicher Teil“ und der Turnhalle

       Planung und Umsetzung für die Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in Dunstelkingen

       Planung Ausbau Ortsdurchfahrt Hofen

Anschließend überreicht Bürgermeister Jakl Herrn Ortsvorsteher Bernd Pappe als Dank für seine geleistete ehrenamtliche Arbeit ein Geschenk. Ortsvorsteher Bernd Pappe bedankt sich für die lobenden Worte und die stets sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

Bürgermeister Jakl erläutert weiter, dass der Ortschaftsrat Dunstelkingen gebeten wurde, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 24.10.2016 sowohl einen Vorschlag für die Neuwahl des/der Ortsvorstehers/in Dunstelkingen und ggfs. für die Stellvertretung zu unterbreiten. 
öffentlich                                                § 1


Die Ortschaftsratssitzung fand am 10.10.2016 statt. Die Ortschaftsräte schlugen für die Neuwahl des Ortsvorstehers von Dunstelkingen einstimmig Herrn Harald Saur vor; weiter schlugen sie als seinen Stellvertreter ebenso einstimmig den bisherigen Ortsvorsteher, Herrn Bernd Pappe, vor.

Harald Saur, 44 Jahre alt, wohnhaft Bayerweg 7 in Dunstelkingen, wurde am 25.05.2014 erstmals in den Ortschaftsrat Dunstelkingen gewählt und hat seit dem 31.07.2014 das Amt des Stellvertretenden Ortsvorstehers von Dunstelkingen inne. 

Nach § 71 GemO werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, der Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt. Sowohl Harald Saur als auch Bernd Pappe erfüllen diese Voraussetzungen. Hinderungsgründe gem. § 46 i.V.m. § 72 GemO sind nicht bekannt. Die Ortschaftsräte schlagen dem Gemeinderat somit je einen Bewerber zur Wahl vor. Der Wahlvorschlag wurde im Ortschaftsrat durch offene Wahl festgelegt, da kein Mitglied des Gremiums widersprochen hat.

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden; in diesem Fall ist der Ortschaftsrat vor der Wahl anzuhören. 

Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Wird diese nicht erreicht, muss neu verhandelt werden. 

Datenstand vom 04.11.2021 13:51 Uhr