Genehmigung Übernahme Mietgarantie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.06.2016 ö 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat gegenüber der Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH beschlossen hat, eine Mietgarantie für fünf Wohnungen (= Hälfte der Wohnfläche) im projektierten Mehrfamilienhaus Margaretenweg 8 in Dischingen für die Dauer von maximal zehn Jahren zu übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 20.04.2016 abgeschlossen, um Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Bei der übernommenen Mietgarantie handelt es sich um einen Gewährvertrag im Sinne des § 88 Abs. 2 GemO. Gewährverträge dürfen nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung übernommen werden; sie sind von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. 

Die Vereinbarung zwischen der Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH und der Gemeinde Dischingen wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Schreiben vom 13.06.2016 genehmigt. 

Datenstand vom 28.03.2022 16:05 Uhr