Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.06.2016 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Gemeinde Dischingen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Bürgerbeteiligung durch Moderation im Planungsprozess für die Gesamtgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 15.480,00 € bewilligt bekommen hat bei zuwendungsfähigen Kosten von 38.700 €. Das Projekt muss im Sommer 2017 abgeschlossen sein, da der Aufnahmeantrag als Schwerpunktgemeinde im Juli 2017 gestellt werden soll und der Verwendungsnachweis bis 30.09.2017 vorzulegen ist.

Vorteil der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist, dass die Vorhaben von Kommune, Unternehmen und Privatpersonen über einen längeren Zeitraum vorrangig im ELR gefördert werden und die Gemeinde für eigene Vorhaben einen erhöhten Fördersatz erhält (50% statt 40% der Netto-Kosten). Nachdem jährlich weitere Schwerpunktgemeinden hinzu kommen, reduzieren sich die finanziellen Mittel für die nicht berücksichtigten Gemeinden entsprechend, da der Finanztopf des ELR vermutlich nicht im gebotenen Maße ausgeweitet wird.

Bei der Bewerbung sind diverse Vorgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart zu beachten. Um als Schwerpunktgemeinde anerkannt zu werden, muss eine intensive Auseinandersetzung erfolgen mit mindestens folgenden Handlungsfeldern:
       Flächensparende Siedlungsentwicklung
       Demographische Entwicklung
       Schutz von Natur und Landschaft

In der maximal 20 Seiten umfassenden Bewerbung als Schwerpunktgemeinde ist darzustellen, welche Herausforderungen sich aus den drei Handlungsfeldern (ggfs. können noch weitere dazu kommen) ergeben, welche Ziele in welcher Größenordnung gesetzt wurden und mit welchen Maßnahmen und konkreten Projekten diese Ziele erreicht werden sollen. Es muss sich dabei um eine umfassende Entwicklungskonzeption handeln.
öffentlich                                        § 1


Zwingende Voraussetzung ist die Darstellung eines erfolgten Bürgerbeteiligungsprozesses zur Erarbeitung dieser umfassenden Entwicklungskonzeption. Hervorzuheben ist, dass nur dieser Bürgerbeteiligungsprozess im ELR gefördert wird, die anderen Auftragsbausteine (wie z. B. Bestandserhebung bzw. –analyse einschließlich der Entwicklungskonzeption) gehen vollständig zu Lasten der Gemeinde Dischingen.

Dischingen hat sich bereits beim erstmaligen Projektaufruf 2014 mit einer umfassenden, aber mit „heißer Nadel gestrickten“ Entwicklungskonzeption beworben, konnte jedoch u.a. angesichts der fehlenden Bürgerbeteiligung keine Berücksichtigung finden. Dadurch liegen der Verwaltung sämtliche flächengenauen Angaben über Leerstände, Außenreserven, Baulücken, Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspotentiale bereits vor. Diese wurden 2015 aktualisiert und können somit als Datengrundlage für die Bestandserhebung dienen. 

Die Erarbeitung der Entwicklungskonzeption mit Beteiligungsprozess könnte z. B. aus folgenden Bestandteilen bestehen:
       Vorbereitung mit Erhebung und Analyse der Grundlagen
       Öffentlichkeitsarbeit
       Bürgerversammlung
       Beteiligung und Maßnahmenentwicklung mit World-Café Dischingen mit Ortsteilen sowie Planungs- bzw. Vertiefungsworkshops 
       Klausurtagung mit dem Gemeinderat
       Ziele- und Maßnahmenentwicklung
       Ergebnisdokumentation
       Vorbereitung ELR-Antrag Juli 2017 „Schwerpunktgemeinde“

Die Verwaltung geht von Kosten von rund 60.000 € bis 70.000 € aus für die Erstellung des Konzeptes, welche nach Abzug des Zuschusses auf die Gemeinde zukommen könnten. Die Kosten sind abhängig von der Vorgehensweise, der regionalen Aufteilung der Veranstaltungen und dem damit verbundenen Aufwand.
öffentlich                                        § 1


Doch nicht nur für die Bewerbung als Schwerpunktgemeinde im ELR wird ein Gemeindeentwicklungskonzept mit Bürgerbeteiligung gefordert, sondern auch als Grundlage für ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, welches Voraussetzung für eine Teilnahme im Landessanierungsprogramm ist.

Unabhängig von der aufgrund der mangelnden Finanzausstattung der Kommune gebotenen Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten ist es auch für die Gemeinde selbst von Interesse aufzuzeigen, wohin sie sich in den nächsten 5-15 Jahren entwickeln wird. Mit einer Entwicklungskonzeption, welche in einem breiten Konsens mit der Bürgerschaft und dem Gemeinderat erarbeitet wurde, erhält sie das Rüstzeug für die sich abzeichnenden kommenden Herausforderungen. Diese Konzeption mündet in ein konkretes Programm mit Finanzübersicht, das für die Bürgerschaft, den Gemeinderat und die Verwaltung als Grundlage für das kommunale Handeln in den kommenden Jahren dient. 

Quo vadis Dischingen? Dieser spannenden Frage soll durch die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes nachgegangen werden.

Datenstand vom 28.03.2022 16:05 Uhr