Bekanntgabe aktueller Sachstand zur Sanierung der OD Hofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.8

Sachverhalt

Aufgrund von internen Kommunikationsproblemen bei der beauftragten Baufirma wurde mit Baubeginn der Maßnahme Sanierung Ortsdurchfahrt Hofen entgegen den ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise den Festlegungen im Baustellenstartgespräch gearbeitet. 

Vorgesehen war die Ausführung eines 1. Bauabschnitts von der Ortsmitte bei der Kapelle bis zum westlichen Ende. Erst nach dessen kompletter Fertigstellung war die Ausführung des 2. Bauabschnitts von der Ortsmitte zum östlichen Ortsende geplant. 

Es wurde jedoch entgegen den vorherigen Vereinbarungen der komplette Straßenbelag im 2. Bauabschnitt und der nicht mit teerhaltigen Bestandteilen verunreinigte Teil des 1. Bauabschnitts aufgefräst. Dies entspricht ca. 80 % der gesamten Ortsdurchfahrtsfläche.

Bei Beibehaltung der vorgesehenen Bauabschnitte ohne weitere Maßnahmen würde der Bereich des 2. Bauabschnitts ca. ein Jahr als Schotterweg ohne nennenswerte Bautätigkeit befahren werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass berechtigte weitere Beschwerden (Staub, Befahrbarkeit, Steinschlag, Reifenschäden, eingeschränkter Winterdienst) eingereicht werden.

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wurde nach Anzeige einer Mängelrüge durch das Ing. Büro Kolb ein kurzfristiger Ortstermin zur Klärung der weiteren Vorgehensweise vereinbart. Dieser fand am Montag, 15.04.2024 statt. An diesem haben neben Vertretern der Baufirma, Herr Staudenmaier, OV Harald Saur und BM Schabel teilgenommen. Hierbei wurden mehrere Lösungsmöglichkeiten wie zum Beispiel der Einsatz mehrerer Kolonnen, Aufbringen von einer erneuten Fahrbahnbefestigung, etc. vorgestellt.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösungsmöglichkeiten, wurde im Nachgang des Ortstermins mit der Firma Bortolazzi folgende Vorgehensweise vereinbart:

  • Weiterführung des begonnenen 1. Bauabschnitts bis auf Höhe circa Ortsstraße 10 beziehungsweise 11.

  • Wiederherstellung einer gebundenen Asphalttragdeckschicht im Bereich vom westlichen Ortseingang bis auf Höhe ca. Ortsstraße 6 mit einer Breite von 4 m.

  • Beibehaltung des noch asphaltierten Bereichs von Ortsstraße 6 bis Ortsstraße 10 bzw. 11; dadurch soll der Bereich vom westlichen Ortseingang bis zur Ortsmitte für das Jahr 2024 wieder auf einer befestigten Fahrbahn befahrbar sein.

  • Ausführung des 2. Bauabschnitts von Ortsmitte bis östlichen Ortsausgang (Kanal, Trink Wasser, Kabel, Strom und Straßenbau) mit Fertigstellung zum November 2024.

  • Nach Komplettfertigstellung des zweiten Bauabschnitts (mit Ausnahme bituminöse Deckschicht) wird der bereits begonnene 1. Bauabschnitt von Ortsmitte bis westliches Ortsende weiter gebaut.

  • Nach baulicher Fertigstellung der Durchfahrtsstraße erfolgt der Einbau des Asphaltdeckbelags zur Erzielung der Gesamtfertigstellung.

Auf Drängen des Bürgermeisters hat die Baufirma beim Gesprächstermin am 15.04.2024 zugesagt, mit allen Anwohnern das Gespräch zu suchen, sich für das eigenmächtige und unabgestimmte Vorgehen zu entschuldigen und sie über die geänderte Umsetzung der Maßnahme zu informieren.

Durch den geänderten Ablauf müssen zudem die für das Jahresende 2024 vorgesehenen Tätigkeiten wie z.B. Beweissicherung, Abklärung der Hausanschlüsse für den 2. Bauabschnitt vorgezogen werden.

Ein Lageplan mit der neuen Reihenfolge der geplanten Bauabschnitte liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Am 18.04.2024 wurde die Verwaltung vom Ingenieurbüro informiert, dass als Asphalttermin für den provisorischen Einbau des ehemals 1.Bauabschnitts der 26.04.2024 festgelegt wurde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.

Dokumente
2024-04-15 Bauabschnitte OD Hofen - 1 West (.pdf)
2024-04-15 Bauabschnitte OD Hofen - 2 Ost (.pdf)
2024-04-15 Bilder OD Hofen (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr