Bekanntagabe - PV-Anlage Egauschule (47,47 kWp)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.2

Sachverhalt

Historie:


Aktueller Sachverhalt:

Um Werte zu liefern, die der Realtität entsprechen, musste die Abrechnung 2023 abgewartet werden. Diese ist im Febuar 2024 der Verwaltung zugestellt worden. Die Insallation eines Zählers für die PV-Anlage erfolgte erst im August 2023, daher wurden die Werte von 2023 anhand den vorhandenen Daten hochgerechnet. 


Erster Tag der Einspeisung:                                 03.02.2022
Einbau Zähler EnBW/ODR:                                08.08.2023                
Anteil Einspeisung der Gesamterzeugung:                etwa 44 %
Anteil Eigenverbrauch der Stromerzeugung:                etwa 34 % 



2023



Stromerzeugung
Menge
33.755 kWh



Einspeisung

Einspeisemenge Gesamt
50.061 kWh

Menge PV-Anlage 47,47 kWp
22.026 kWh

Entgelt netto
1.613 €

Ø Preis / kWh (2022) 
7,33 ct/kWh

Entgelt netto (2018)
2.703 €

Ø Preis / kWh (2018)
12,27 ct/kWh



Eigenverbrauch 
Menge
11.729 kWh

Einkaufspreis
0,25 €/kWh

Einsparung
2.932 €

Angenommener „Mangelfolgeschaden“ Einspeisung:

Einspeisung (  7,33 ct/kWh):         1.613 €
Einspeisung (12,27 ct/kWh):        2.703 €
                                        -1.090 €

Die Einspeisungsvergütung lag im Jahr 2018 bei 12,27 ct/kWh (gemäß Angaben der Bundesnetzagentur), tatsächliche Einspeisung war jedoch erst im Jahr 2022 mit einer Einspeisungsvergütung von 7,33 ct/kWh. Aufgrund der Verzögerungen ergibt sich ein Differenzbetrag der Einspeisungsvergütung von etwa 4,94 ct/kWh. Bezogen auf ein Jahr ist mit etwa durchschnittlich 1.090 € weniger Einspeisungsvergütung zu rechnen. 

Bezieht man diese entgangene Einspeisevergütung von 1.223 € pro Jahr auf einen 20 Jahreszeitraum, ergibt sich ein „Mangelfolgeschaden“ von 24.460 €.

Angenommener „Mangelfolgeschaden“ Eigenverbrauch:

Ø Eigenverbrauch (2022/2023):        2.957 € * 4 Jahre (Mangelfolgeschaden) = 11.830 €

Der Gemeinderat hat am 07.12.2020 dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen zugestimmt. Gegenstand dieses Vergleichs war unter anderem, dass das Gericht keinen Ausgleich des Einspeiseverlustes vorgesehen hat. Damals wurde von einem Einspeiseverlust in Höhe von 17.251 € ausgegangen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr