Bauvorhaben:
-Bauvoranfrage- Neubau eines 1-geschossigen Bungalows mit Garage und Außenpool
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 186/2 und 186/3, Freibergstraße, Eglingen
Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem Bebauungsplan „Brühl“ sind folgende Befreiungen notwendig:
- Verschiebung des Baufensters Richtung Norden
Aus Immissionsgründen wurde die Grenze des Baufensters entlang der Freibergstraße mit 15 m gemessen von der Fahrbahnmitte festgelegt. Für das Bauvorhaben muss die Grenze auf ca. 12 m reduziert werden.
- Abstand zwischen der Garagenausfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche
Hier wird von dem Mindestabstand von 6,0 m auf 5,0 m abgewichen
- Stützbauwerke an öffentlicher Verkehrsfläche und Nachbargrenzen
Für die große Bodenplatte muss das Gelände an das Niveau des Gehwegs angepasst werden. Deshalb wird eine Stützmauer mit ca. 1,60 Höhe geplant.
Gegenüber sonstigen Grundstücken sind tote Einfriedungen mit einer Höhe von 1,50 m einzuhalten, bei einseitigen Aufschüttungen ist die Höhe vom verbleibenden natürlichen Gelände des Nachbarn zu bestimmen.
Objektbeschreibung:
Der geplante eingeschossige Bungalow soll mit den Außenmaßen von ca. 19,5 x 17 Metern in Holzständerbauweise schlüsselfertig als Fertighaus erstellt werden.
Das dazugehörige Satteldach hat eine Dachneigung von 14°. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 8 Meter. Die angebaute Garage erhält die Außenmaße von ca. 14,5 x 7 Metern und beinhaltet im südlichen Bereich einen kleinen abgetrennten Hobbywerkstattbereich.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.