Wahlhelferentschädigung bei den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Hierzu werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 10 Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Der Gemeinderat kann abweichend davon beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 22.04.2024 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        25,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                35,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        50,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber bereits Dienst im Wahllokal haben und sich dann alle um 18.00 Uhr wieder zum Auszählen treffen bzw. sich die Mitglieder des Briefwahlvorstand bereits nachmittags treffen zur Zulassung der Wahlbriefe, ist bei allen der Tageshöchstsatz von 50,00 Euro anzunehmen.

Beschlussempfehlung

Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird bei der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gewährt.

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr