Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit vom 26.10.2009 mit erster Änderung vom 04.07.2011 erfordert nach langer Zeit eine Anpassung der Beträge. 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat folgende Änderungen vor:

  1. § 1 Abs. 2 Erhöhung der Beträge

Bisher:
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 3 Stunden         15,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden         25,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)         40,00 Euro.

Neu:
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 3 Stunden         25,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden         35,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)         50,00 Euro.


2.   § 3 Abs. 1 Erhöhung des Sitzungsgeldes

Bisher:
(1) Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt

- bei Gemeinderäten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        10,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         25,00 Euro,

- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         15,00 Euro.

Neu:
(1) Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt

- bei Gemeinderäten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         45,00 Euro,

- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         20,00 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte an die Methodik der Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte anzulehnen und zukünftig auf die Zahlung eines monatlichen Grundbetrages zu verzichten und ein erhöhtes Sitzungsgeld auszuzahlen. In folgenden Gemeinden wird bereits auch so verfahren:

Gemeinde
Monatlicher
Grundbetrag
Sitzungsgeld
je Sitzung
Jagstzell (2.340 EW)
0,00 €
40,00 €
Unterschneidheim (4.950 EW)
0,00 €
30,00 €
Nattheim (6.350 EW)
0,00 €
65,00 €
Steinheim (8.830 EW)
0,00 €
45,00 €
Mutlangen (6.890 EW)
0,00 €
bis 3 Std. 30,00 €
3-6 Std. 55,00 €
über 6 Std. 60,00 €
Mögglingen (4.340 EW)
0,00 €
bis 6 Std. 40,00 €
über 6 Std. 50,00 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Dischingen ab dem 01.05.2024.

Dokumente
2024-04-22 Satzungsvergleich ehrenamtliche Tätigkeit (.pdf)
2024-04-22 Satzung ehrenamtliche Entschädigung - Neufassung (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr