Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 22.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 22.04.2024 | ö | 9 |
Sachverhalt
bis zu 3 Stunden 15,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 25,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 40,00 Euro.
bis zu 3 Stunden 25,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 35,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 50,00 Euro.
2. § 3 Abs. 1 Erhöhung des Sitzungsgeldes
- bei Gemeinderäten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 10,00 Euro,
- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 0,00 Euro,
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 0,00 Euro,
- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 0,00 Euro,
3-6 Std. 55,00 €
über 6 Std. 60,00 €
über 6 Std. 50,00 €
Beschlussempfehlung
Dokumente
2024-04-22 Satzungsvergleich ehrenamtliche Tätigkeit (.pdf)
2024-04-22 Satzung ehrenamtliche Entschädigung - Neufassung (.pdf)