Weiteres Vorgehen zur Abhaltung von Märkten in Dischingen - insbesondere Kathreinermarkt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Aus dem Jahre 1366 kommt das Marktrecht der Gemeinde Dischingen. Hieraus besteht das Recht, einen Markt abhalten zu dürfen. 

In der Sitzung vom 19.03.2012 wurde vom Gemeinderat folgendes beschlossen:

Maimarkt 
Verlegen auf den 01. Mai oder einen Sonntag im Mai ab 11.00 Uhr mit Standort beim Härtsfeldsee zur Verbindung mit einem Seefest ab 2013.

Ulrichsmarkt 
Samstag und Sonntag beibehalten.
Allerdings die Anreise- und Aufbauzeit der Marktbestücker am Samstag auf ca. 10.00 Uhr verlegen, damit der Markt zusammen um 14.00 Uhr mit dem Ulrichsmarkt beginnt. 

Kathreinermarkt: 
Verlegung auf Nachmittag und eventuell mit Laternenfest verbinden sowie den Standort zur Schule, neuen KiTa oder Egauhalle verlegen. Oder Anfrage an Vereine übers Nachrichtenblatt schalten, ob Interesse daran besteht parallel zum Markt ein Fest abzuhalten, ab 2013.

Die damaligen Beschlüsse wurden soweit umgesetzt. Der Maimarkt findet in Verbindung mit dem Seefest am 1. Mai statt und die getroffenen Änderungen beim Ulrichsmarkt wurden ebenfalls umgesetzt. 

Eine Abfrage bei den Vereinen bzgl. einen Fest zum Kathreinermarkt fand keinerlei Zustimmung. 

Seit mehreren Jahren ist vor allem beim Kathreinermarkt bemerkbar, dass dieser Markt nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Demzufolge nahm auch die Anzahl der Marktbestücker kontinuierlich ab.

Eine Aufstellung der gemeldeten und aufgebauten Stände ist im Anhang ersichtlich.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass der Kathreinermarkt ab dem Jahr 2024 nicht mehr stattfindet.

Dokumente
Marktstatistik (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr