Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Bürgermeister Schabel befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Der stellvertretende Bürgermeister berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt und kann zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Roland Thum von der Fa. Elektro Thum aus Forheim begrüßen.

Grundsätzliches:
Die Eigentümergemeinschaft des Objekts Grabenstraße 12 plant die Errichtung und Installation eine Dachphotovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe. Die Kosten der Anlage belaufen sich auf 54.350 € netto. Auf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, würde ein Betrag von 22.161 € netto entfallen. Dies entspricht 40,8% der Miteigentumsanteile.

Es handelt sich um ein PV-System mit 26,88 kwp (64 Module) und 6 Batteriespeicher à 5 kw. Ausgehend von eine Gesamtleistung von 26.000 kWh sollen rund 15.000 kWh eingespeist und 11.000 kWh eigenverbraucht werden. Bei einem Energieverbrauch der Wärmepumpe von rund 20.0000 kWh könnte die PV-Anlage ca. 55% der benötigen Energie liefern und der Netzbezug würde sich auf 45% reduzieren. Eine Referenzberechnung geht davon aus, dass sich das System nach etwa 13 Jahren amortisiert hat.

Veränderungen bei der Nebenkostenabrechnung:
Die Installation der PV-Anlage wird aufgrund des geringeren Strombezugs einen positiven Effekt auf die Nebenkostenabrechnung haben, weil im Rahmen der Jahresabrechnung nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und somit nur der Strom an die Eigentümer verrechnet wird, der aus dem Netz bezogen wird.

Offen ist im Moment noch die Frage, wie die Eigentümergemeinschaft mit dem Vorteil umgeht, der sich aus der Investition ergibt. Dies betrifft vor allem die Eigentümer, die ihre Räumlichkeiten vermietet haben, somit auch die Gemeinde:

Nach dem ersten „vollen“ Jahr ist bekannt, wie sich der Verbrauch der Wärmepumpe zusammensetzt d.h. wieviel Strom die PV-Anlage geliefert hat und welche Menge aus dem Netz bezogen wurde. Damit lässt sich für jede Wohneinheit relativ einfach der wirtschaftliche Vorteil ermitteln. Die Verwaltung wird der Eigentümergemeinschaft vorschlagen, nur die Kosten für den Strombezug aus dem Netz an die Eigentümer weiter zu verrechnen. Falls dieser Vorschlag in der Eigentümerversammlung eine Mehrheit findet, wird die Verwaltung daraufhin das Gespräch mit ihren Mietern suchen und ggf. in Höhe des Vorteils die Kaltmiete anpassen. Dies wäre mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar und für die Mieter kostenneutral.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich mit dieser Maßnahme die Nebenkosten für das Erdgeschoss im Ärztehaus in Summe um jährlich ca. 1.200 € - 1.500 € reduzieren (Hochrechnung). In Höhe von diesem Betrag könnte dann anteilig die Kaltmiete erhöht werden.

Nachrichtlich:
Die Dachfläche bietet nach Installation des Systems noch Platz für 36 weitere Module. Es ist geplant, dass in diesem Zuge jeder der sechs privaten Wohnungseigentümer des ersten und zweiten Obergeschosses für sich eine kleine Anlage mit je sechs Modulen einschl. eines Batteriespeichers installieren lässt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Installation einer Dachphotovoltaikanlage auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation) zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe mit anteiligen Kosten in Höhe von 22.161 € netto zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 22.161 € netto zu.

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr