Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Iggenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Durch umfangreiche Bemühungen ist es der Verwaltung gelungen, dass im Zuge der Breitbandverlegung die Stromversorgung der Haushalte und die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung mit in den Boden verlegt wird. In diesem Zusammenhang stehen in nächster Zeit einige Entscheidungen an.

Nachdem in Iggenhausen mit dem Breitbandausbau begonnen wird, wird auch hier der Strom für die Haushalte und die Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung im Boden mitverlegt. Daher ist es notwendig neue Straßenleuchten zu installieren.

Für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung wurde der Gemeinde von der EnBW ODR ein Angebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich um 27 Lichtmasten mit Aufsatzleuchten, notwendigem Zubehör und Montage für den gesamt zusammenhängenden Bereich der Ausbaumaßnahme. Die Ausführung erfolgt in der energiesparenden LED-Technik.

Die Angebotsgestaltung durch die EnBW ODR erfolgte gegenüber den letzten Maßnahmen nahezu unverändert.

Die Art und Ausführung der Straßenbeleuchtung für die Orts- und Ortsdurchfahrtsstraßen wurden für das gesamte Gemeindegebiet durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.2015 festgelegt. Die neu benötigte Beleuchtung der Ortsstraßen wird deshalb seit mehreren Jahren deshalb immer gleich ausgeführt.

Das Angebot für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR aus Ellwangen beläuft sich auf brutto ca. 46.410 € Brutto.

Im nächsten Schritt erfolgt eine Begehung mit der auszuführenden Baufirma in den Teilorten Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen um die Straßenschäden zu begutachten. In diesen Termin sind die Ortsvorsteher eingebunden. Die Gemeinde erhält anschließend ein Angebot zur Behebung der Straßenschäden und damit verbunden auch ein Angebot für die erforderlichen Tiefbauarbeiten der Straßenbeleuchtung.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Im Kernhaushalt sind hierfür keine Mittel veranschlagt, so dass es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt. Im Rahmen des Breitbandausbaus rechnet die Verwaltung im laufenden Haushaltsjahr mit weiteren außerplanmäßigen Ausgaben für Straßenbeleuchtung. Zudem sind die Kosten für die Reparatur der Straßenschäden in Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen aktuell nicht abschätzbar, ebenso wenig die Aufwendungen für die Tiefbaumaßnahmen der Straßenbeleuchtung. Für die im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau verbundenen zusätzlichen Ausgaben soll der Planansatz für die Straßenunterhaltung in Höhe von 200.000 € verwendet werden.

Beschlussempfehlung

  1. Der Auftrag für die Materiallieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in Iggenhausen wird an die EnBW ODR in Ellwangen zum Brutto-Angebotspreis von 46.410 € vergeben. 

  2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe im Kernhaushalt in Höhe von brutto 46.410 € zu.

Dokumente
2024-04-22 Beleuchtungsplan Iggenhausen (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr