Erhöhung der Benutzungsgebühren und Änderung der Zeltplatzordnung des Zeltplatzes Karlsbrunnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Für die Benutzung des Zeltplatzes wird seit 01.01.2002 eine Gebühr in Höhe von 3,00 € pro Person und Übernachtung erhoben. Bei Personen mit Schwerbehindertenausweis über 50 % beträgt die Gebühr 2,00 € pro Person und Nacht. Kinder unter 4 Jahren sind frei. 
Aufgrund eines erweiterten Angebots um einen Toiletten- und Duschcontainer auf dem Zeltplatz Karlsbrunnen ist eine neue Gebührenkalkulation für die Nutzung der Grillstellen und des Zeltplatzes erforderlich sowie eine Kalkulation für die Nutzung der Duschen.

Nach Recherche beim Campingverband wird üblicherweise für einmal Duschen – je 4 Minuten – eine Gebühr von 1 € bei vergleichbaren Zeltplätzen erhoben. 

Die Gebühren für Übernachten auf dem Zeltplatz sollen von 3 € auf 5 € erhöht werden. Kinder unter 4 Jahren sollen weiterhin frei sein. Bei Personen mit Schwerbehindertenausweis über 50 % soll die Gebühr 3,00 € pro Person und Nacht betragen. Für die Benutzung der Grillstelle ohne Übernachtung soll eine Gebühr von pauschal 5 € pro Tag erhoben werden.

Da bei Feiern mehrere bzw. die gesamten Zeltplätze und Grillstellen genutzt werden, schlägt die Verwaltung vor, hierfür eine Gebühr von 100 € für bis zu 50 Personen und 200 € für mehr als 50 Personen zu erheben. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für den Zeltplatz Karlsbrunnen folgendermaßen zu erhöhen:

  1. von 3 € auf 5 € pro Person und Nacht. Kinder unter 4 Jahre sind frei
  2. bei Feiern mit bis zu 50 Personen 100 € und für Feiern über 50 Personen 200 €
  3. 1 € für einmal 4 Minuten Duschen 
  4. Pauschal 5 € für die Benutzung der Grillstelle pro Tag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungsordnung entsprechend zu ändern.

Datenstand vom 18.03.2024 15:38 Uhr