Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Dirk Schabel Frau Schnalzger vom G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 11.09.2023 über die unterschiedlichen Bebauungspläne in diesem Bereich informiert wurde.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schrai-Erweiterung Süd“ ist am 04.05.2015 gefasst worden. 

In der Sitzung am 31.07.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Da die Auslegung damals nicht stattgefunden hat und zwischenzeitlich rund sechs Jahre vergangen waren, wurden die Unterlagen nochmals aktualisiert. Der aktualisierte Entwurf und die erneute Auslegung sind am 11.09.2023 vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen worden.
Somit wurden den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Die relevanten Anregungen/Änderungen werden, wie von Frau Schnalzger vorgestellt (siehe Anlage), in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

1.Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu dem im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.
Die Verfasser der Stellungnahmen werden über das jeweilige Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

2.Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Schrai Erweiterung Süd“ in der Fassung vom 11.09.2023/18.03.2024 wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.09.2023/ 18.03.2024 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) und gemäß § 4 GemO als selbständige Satzung beschlossen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den heute beschlossenen Plan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dokumente
1_P240318_BP_Planzeichnung_Schrai_Erweiterung_Süd_End (.pdf)
2_T240318_Schrai_Erw_Sued_Textteil_End (.pdf)
3_B240318_Schrai_Erw_Sued_Begründung_End (.pdf)
4_1_240318_Begründung_Anlage_1_Ausgleichsfläche_291 (.pdf)
4_2_240318_Begründung_Anlage_2_Ausgleichsfläche_304. (.pdf)
6_240318_Abwägung_E (.pdf)

Datenstand vom 18.03.2024 15:38 Uhr