Entwidmung des gemeindeeigenen Weges Flurstück Nr. 528, Gemarkung Ballmertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Bernhard als Sohn des Eigentümers des Flurstücks 529 nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung befangen und darf deshalb nicht über diesen Beschluss abstimmen.

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass im Zuge des Ausbaus des Radweges von Ballmertshofen bis zur Landesgrenze nach Bayern die Gemeinde Dischingen das Grundstück Flst.-Nr. 530 der Gemarkung Ballmershofen erworben hat. Die für den Radweg nicht benötigte Restfläche soll ggf. für ein Grundstückgeschäft zur Erweiterung des Baugebietes „Herlsbühl“ in Ballmertshofen verwendet werden. Deshalb war es notwendig, den gemeindeeigenen Feldweg Flst.-Nr. 528 zu entwidmen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Verwaltung beauftragt das hierfür notwendige förmliche Entwidmungsverfahren nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg einzuleiten. Im Nachrichtenblatt vom 28.05.2021 wurde der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen. Sofern Einwendungen eingehen, muss der Gemeinderat über die eingegangen Bedenken beraten. Dies war hier der Fall.

Der Widerspruch wurde folgendermaßen begründet:
  1. Die Abfahrt von Flst.-Nr. 535 ist für schwere und lange Fahrzeuge über sonstige Wege nicht geeignet
  2. Der Feldweg Flst.-Nr. 533 zu Flst.-Nr. 541 ist im Kurvenbereich stark ansteigend 
  3. Der Feldweg Flst.-Nr. 533 zu Flst.-Nr. 531 über den Graben ist im Kurvenbereich zu Flst.-Nr. 530 zu schmal
  4. Der Widerspruch wird zurückgezogen, wenn die Gemeinde den Feldweg in diesem Kurvenbereich vergrößert und den Weg zur Landstraße schottert

Der Lageplan mit den genannten Flurstücken liegt als Anlage bei. Die Verwaltung hat diesbezüglich mit dem Landratsamt Heidenheim Rücksprache gehalten und dazu eine Einschätzung eingeholt: Das Flurstück 528 wird bisher schon durchgängig bewirtschaftet, so dass der Feldweg als solcher nicht mehr erkenn- und nutzbar ist. Insofern ist der Feldweg nach Auffassung der Gemeinde für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Erschließung der im Widerspruch genannten Flurstücke wird durch die Entwidmung nicht gefährdet.

Der östliche Teil des Flurstücks 531 weist im Kurvenbereich zu Flurstück 533 ausgehend von den südlichen Grundstücksgrenzen eine ausreichende Breite aus. Der Eindruck eines zu schmalen Kurvenbereichs resultiert durch die in den Feldweg Flurstück 531 hineinreichende Bewirtschaftung des Flurstücks 530.

Dokumente
Entwidmung Feldweg Ballmertshofen Flst.Nr. 528 (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2024 11:59 Uhr