Kämmerer Kübler erläutert, dass in der Sitzung vom 04.12.2023 der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2024 eingebracht wurden und darüber beraten wurde. Anträge wurden keine gestellt.
Die Haushaltssatzung legt folgende Werte fest:
Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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12.365.800
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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-12.350.300
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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15.500
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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15.500
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
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11.845.400
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
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-11.278.000
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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567.400
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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3.528.000
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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-5.901.000
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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-2.373.000
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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-1.805.600
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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0
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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-89.400
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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-89.400
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-1.895.000
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
6.298.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Dischingen, den 18.12.2023
Dirk Schabel
Bürgermeister