Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier berichtet, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.

Frau Antonia Faber wurde mit Wirkung vom 23.11.2023 zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt. Nach dem Absolvieren eines erforderlichen Lehrgangs an der Akademie für Personenstandswesen und einem Jahr Berufserfahrung im Standesamt soll sie zur „Vollstandesbeamtin“ bestellt werden. 

Die Bestellung zur Eheschließungsstandesbeamtin wurde aufgrund der Versetzung von Frau Evi Saur mit Wirkung vom 31.12.2023 widerrufen. 

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.01.2024 11:54 Uhr