Kämmerer Kübler berichtet, dass in der Sitzung vom 07.08.2023 der Gemeinderat beschlossen hat, dass die Grundlage für die Einbringung des Haushalts die Tabelle sein soll, die für den Haushaltszwischenbericht verwendet wurde. Das Ziel ist es, eine Tabelle (Kernhaushalt, EB Wasser und EB Abwasser) mit den wichtigsten konsumtiven und investiven Maßnahmen 2024 als Grundlage für die Einbringung zu verwenden.
Die Umsetzungstabelle für das Haushaltjahr 2024 ist als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Mit den aktuellen Daten weist der Haushaltsplan 2024 ein leicht positives ordentliches Ergebnis von 15.500 € aus.
Realsteuern
Trotz großer Herausforderungen im Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Gemeinde, auf eine Anhebung der Realsteuerhebesätze zu verzichten.
Grundsteuer A 400 Punkte
Grundsteuer B 410 Punkte
Gewerbesteuer 370 Punkte
Da die wirtschaftliche Lage weiterhin sehr angespannt ist, geht die Verwaltung davon aus, dass sich der Gewerbesteuerertrag weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen wird. Es wurde daher wiederum ein Planansatz in Höhe von 2.000.000 € eingestellt.
Personalkosten
Bei den Personalkosten kalkulieren die Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit Tarifsteigerungen bis zu 8% Die Gemeinde Dischingen wird sich aus kaufmännischer Vorsicht mit 7% eher am oberen Ende bewegen. Es wurden Personalkosten in Höhe von 3.285.400 € (VJ: 2.891.128 €) eingeplant. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Finanzausgleichs- und Kreisumlage
Der Kreistag wird im Haushaltsjahr 2024 den Hebesatz von 32% auf 33% erhöhen. Gründe hierfür ist der erhebliche Mehraufwand für Sozialausgaben, gestiegene Kosten beim ÖPNV und die Tarifsteigerung bei den Personalkosten. Hierfür muss die Gemeinde 1,7 Mio. € (VJ: 2,5 Mio. €) für die Kreisumlage aufbringen. Für die kommenden Jahre sind weitere Erhöhungen der Hebesätze vorgesehen. 2025 ist eine Erhöhung auf 35% und 2026 auf 36% geplant.
Die Finanzausgleichsumlage schlägt mit 1,16 Mio. € (VJ: 1,9 Mio. €) zu Buche.
Aufgrund der geringen Steuereinnahmen im Jahr 2022 sinkt die Steuerkraft im Haushaltsjahr 2024, sodass die Umlagen deutlich geringer ausfallen als in den Vorjahren. Im Gegenzug steigen die Leistungen aus dem Finanzausgleich. Es werden Einnahmen in Höhe von 7,4 Mio. € erwartet (VJ: 5,2 Mio. €).
Finanzhaushalt
Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.528.000 € stehen Ausgaben aus Investitionstätigkeit von 5.901.000 € gegenüber. Der Fehlbetrag für Investition liegt somit bei -2.373.000 €. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Mittel aus dem Städtebauförderprogramm, ELR, Ausgleichsstock sowie Erschließungsbeiträge.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit spiegeln im Besonderen die Schwerpunkte der kommunalen Entwicklung wider. Hierin enthalten sind der Erwerb von Grundstücken, von beweglichem und immateriellem Vermögen, Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen an Dritte und vor allem die Baumaßnahmen.
Trotz der hohen Investitionen wird die Gemeinde im Haushaltsjahr 2024 auf eine Kreditaufnahme verzichten. Dadurch werden sich die Kreditverbindlichkeiten auf 1.309.006 € verringern. Bei einer Einwohnerzahl von 4.471 Personen (Stand: 30.06.2023) ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 293 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zum Ende des Jahres 2024 unter der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg, die bezogen auf 31.12.2022 bei 481 € lag.
Die liquiden Eigenmittel weisen zum 31.12.2023 einen voraussichtlichen Stand von 2.500.000 € auf. Zum 31.12.2024 wird die Liquidität voraussichtlich 605.000 € betragen.
Eigenbetriebe
Aufgrund der eingeplanten Straßensanierungen und Baugebiete im Kernhaushalt, wie z. B. „Ortsdurchfahrt Hofen“ und BG „Kappelesäcker“, werden entsprechende Mittel in den Eigenbetrieben eingeplant. Die Planansätze wurden ebenfalls in die Umsetzungstabelle mitaufgenommen.
Die vorläufigen Eckdaten des Entwurfs für den EB Wasserversorgung betragen:
Ergebnishaushalt
Erträge: 816.700 €
Aufwendungen: -815.800 €
Ergebnis: 900 €
Finanzhaushalt
Einz. Investitionen: 40.000 €
Ausz. Investitionen: -965.000 €
Finanzierungsbedarf: -925.000 €
Zur Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen wird ein Kreditbedarf von 930.000 € erforderlich. Es ergibt sich somit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 797 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Eigenbetrieb Wasserversorgung zum Ende des Jahres 2024 über der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Eigenbetriebe von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (355 € je Einwohner zum 31.12.2022).
Die vorläufigen Eckdaten des Entwurfs für den EB Abwasserentsorgung betragen:
Ergebnishaushalt
Erträge: 1.287.500 €
Aufwendungen: -1.343.900 €
Ergebnis: -56.000 €
Finanzhaushalt
Einz. Investitionen: 1.904.000 €
Ausz. Investitionen: -2.505.000 €
Finanzierungsbedarf: -601.000 €
Zur Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen wird ein Kreditbedarf von 640.000 € erforderlich. Es ergibt sich somit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.135 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zum Ende des Jahres 2024 über der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Eigenbetriebe von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (355 € je Einwohner zum 31.12.2022).