Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Gemeinderat Kragler informierte den Gemeinderat am 30.01.2023 über einen Bericht im Radio, wonach Gemeinden ggf. selbst entscheiden können, ob und wo Tempo 30 Schilder aufgestellt werden dürfen. 

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass das rechtlich bisher nicht möglich war, da das Straßenverkehrsrecht dies nicht zulässt. Derzeit legt § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Ausnahmen sind somit nur möglich für Straßen mit einem starkem Verkehrsaufkommen und einer nachgewiesenen hohen Lärmbelastung oder zum Schutz von vulnerablen Gruppen rund um Schulen, Kitas und Altenheimen. 

Nun soll das Straßenverkehrsgesetz reformiert werden. Das Bundeskabinett beschloss am 21.06.2023 einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. Ein Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung soll zunächst mit den Ländern abgestimmt werden. Verkehrsminister Wissings Ziel ist, dass die Änderung noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Auch der Deutsche Städtetag appelliert an den Bund, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen aus der 19. Wahlperiode des Bundestages zur Verkehrssicherheit nunmehr endlich umzusetzen. Dazu muss es den Kommunen mindestens ermöglicht werden:
  • innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen
  • ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.
Begründung:
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen auch verkehrspolitisch vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume, sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. 
Ein wesentliches Instrument dafür ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Diese Straßen bewältigen in den Städten eine hohe Verkehrsleistung. Dort verursacht der Verkehr aber auch die meisten negativen Auswirkungen – Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen, Unfallgefahren und Flächenverbrauch. 
Geschwindigkeitsbeschränkungen können erhebliche positive Auswirkungen haben:
  • Die Straßen werden sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Um die Forderung des Deutschen Städtetags zu unterstützen haben sich bislang bundesweit 914 Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angeschlossen (Stand 25.08.2023).

Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden.

In der näheren Umgebung von Dischingen sind folgende Städte und Gemeinden der Initiative beigetreten: Hermaringen, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Höchstädt an der Donau, Aalen, Westhausen, Lauchheim, Burgau und Oettingen.

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind kostenlos. Mit der Erklärung entsteht keine Verpflichtung für die Gemeinde; es geht ausdrücklich nur um die Unterstützung der Initiative auf der Basis des bestehenden Positionspapiers.

Weitere Informationen können dem Internet unter https://www.lebenswerte-staedte.de/de/ entnommen werden.

Datenstand vom 06.10.2023 10:32 Uhr