Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Vergabe der weiteren benötigten Ingenieurleistungen zur Durchführung der Erschließung des Baugebietes “Kappelesäcker – 2. BA“ sich hier nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet. Diese sind im Wesentlichen wie folgt aufgegliedert:

Leistungsphasen 1-9:

LPH 1 -  Grundlagenermittlung
LPH 2 – Vorplanung
LPH 3 – Entwurfsplanung
LPH 4 – Genehmigungsplanung
LPH 5 – Ausführungsplanung
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 – Objektüberwachung
LPH 9 – Objektbetreuung

Das Honorar für die Leistungsphasen 1-9 wird anhand der ermittelten Netto-Baukosten (Kostenschätzung) nach den jeweilig zugehörigen Honorartafeln errechnet. Diese sind in 3 – 5 Honorarzonen mit den dazugehörigen “Anrechenbaren Kosten“ (Netto-Baukosten) gegliedert.

Außerdem enthalten Ingenieurleistungen noch die “Besonderen Leistungen“, wie zum Beispiel die örtliche Bauüberwachung, Bestandsaufnahmen mit Entwurfsvermessung usw. Des Weiteren kommen noch die Nebenkosten hinzu.

Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde hier bereits mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Hier wurde unter anderem auch die Entwässerung des 

Baugebietes durch verschiedene Varianten untersucht. Somit entstanden vorab auch schon Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, Entwässerung und Wasserversorgung des geplanten Baugebietes. 

Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen.

Die Honorare für die weiter anfallenden Ingenieurleistungen stellen sich wie folgt dar:

Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 174.465,21 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   6.501,02 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt

LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Bestandsaufnahme mit 
Entwurfsvermessung, zzgl. Nebenkosten                                   brutto 16.898,98 €

Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Kanalisation (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 291.140,21 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   5.757,61 €

LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird benötigt wegen
neuem Wasserrechtsgesuch                                                

LPH 4-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Betreuung Bodengutachten, 
zzgl. Nebenkosten                                                                   brutto 25.329,88 €
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Wasserversorgung (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 114.488,49 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   3.617,11 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
                               
LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung, zzgl. Nebenkosten                                           brutto 10.283,25 €

Um einen guten Preis am Markt zu erzielen, soll die Maßnahme in einer gemeinsamen Ausschreibung, unterteilt in verschiedenen Losen, mit den Ausbau- und Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Hofen erfolgen. Ein weiterer positiver Effekt auf den Preis soll dadurch erzielt werden, dass die Vergabe noch dieses Jahr im Dezember erfolgen soll und die Firmen somit schon mit Aufträgen ab dem Frühjahr 2024 planen können. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der Ausschreibung ist im Haushaltplan 2023 eingestellt.

Eine Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn die Zusage des Ausgleichstocks für die Ortsdurchfahrt Hofen schriftlich vorliegt. Dies kann bis Ende September 2023 dauern. Zudem ist noch in geringem Umfang Grunderwerb für die Regenwasserableitung und das Retentionsbecken zu tätigen. Auch dies sollte bis zum geplanten Ausschreibungstermin abgeschlossen sein.

Datenstand vom 06.10.2023 10:32 Uhr