Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Vergabe der weiteren benötigten Ingenieurleistungen zur Durchführung der Baumaßnahme „“Ausbau und Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen sich hier nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet. Diese sind im Wesentlichen wie folgt aufgegliedert:
Leistungsphasen 1-9:
LPH 1 - Grundlagenermittlung
LPH 2 – Vorplanung
LPH 3 – Entwurfsplanung
LPH 4 – Genehmigungsplanung
LPH 5 – Ausführungsplanung
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 – Objektüberwachung
LPH 9 – Objektbetreuung
Das Honorar für die Leistungsphasen 1-9 wird anhand der ermittelten Netto-Baukosten (Kostenschätzung) nach den jeweilig zugehörigen Honorartafeln errechnet. Diese sind in 3 – 5 Honorarzonen mit den dazugehörigen “Anrechenbaren Kosten“ (Netto-Baukosten) gegliedert.
Außerdem enthalten Ingenieurleistungen noch die “Besonderen Leistungen“, wie zum Beispiel die örtliche Bauüberwachung, Bestandsaufnahmen mit Entwurfsvermessung usw. Des Weiteren kommen noch die Nebenkosten hinzu.
Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde hier bereits mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Hier wurde unter anderem auch die Entwässerung des Baugebietes durch verschiedene Varianten untersucht. Somit entstanden vorab auch
schon Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, Entwässerung und Wasserversorgung des geplanten Baugebietes.
Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen.
Die Honorare für die weiter anfallenden Ingenieurleistungen stellen sich wie folgt dar:
Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):
Honorarzone II, Baukosten netto 868.765,00 €
LPH 1-3 bereits erfolgt brutto 13.973,50 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche
Bauüberwachung sowie Bestandsaufnahme mit
Entwurfsvermessung, zzgl. Nebenkosten brutto 56.767,74 €
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Kanalisation (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):
Honorarzone II, Baukosten netto 558.685,00 €
LPH 1-3 bereits erfolgt brutto 12.833,19 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
LPH 4-9 und besondere Leistungen wie örtliche
Bauüberwachung sowie Betreuung Bodengutachten,
zzgl. Nebenkosten brutto 40.719,21 €
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Wasserversorgung (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):
Honorarzone II, Baukosten netto 465.910,00 €
LPH 1-3 bereits erfolgt brutto 7.768,06 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche
Bauüberwachung, zzgl. Nebenkosten brutto 37.414,90 €
Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Sanierungsarbeiten zu beauftragen.
Um einen guten Preis auf dem Markt zu erzielen, soll die Maßnahme in einer gemeinsamen Ausschreibung, unterteilt in verschiedenen Losen, mit den Erschließungsarbeiten des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen erfolgen. Ein weiterer positiver Effekt auf den Preis soll dadurch erzielt werden, dass die Vergabe noch dieses Jahr im Dezember erfolgen soll und die Firmen somit schon mit Aufträgen ab dem Frühjahr 2024 planen können. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der Ausschreibung ist im Haushaltplan 2023 eingestellt.
Für die Sanierungsmaßnahmen erhält die Gemeinde Dischingen folgende Fördermittel:
Gewerk
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Kosten
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Förderung
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Eigenanteil
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Förderquote
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Straße (ELR + AGS)
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1.288.000 €
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532.000 €
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756.000 €
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41 %
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Kanal
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843.000 €
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672.000 €
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171.000 €
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80 %
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Wasser
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593.000 €
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0 €
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593.000 €
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0 %
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gesamt
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2.724.000 €
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1.204.000 €
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1.520.000 €
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44 %
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Eine Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn die Zusage des Ausgleichstocks schriftlich vorliegt. Dies kann bis Ende September 2023 dauern.