Dritte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Aschenfeld-erste Änderung",


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Steck-Menz von Kolb Ingenieure aus Steinheim begrüßen. 

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die ersten Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Die weiteren Schritte zum Vollzug der Flächennutzungsplanänderung sind:

  1. Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
  2. Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Steck-Menz von Kolb Ingenieure aus Steinheim begrüßen.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll der Geltungsbereich „Aschenfeld, Erste Änderung“ nun auch im Flächennutzungsplan von einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zu „Gemischter Baufläche“ geändert werden. Der unmittelbare Angrenzungsbereich ist östlich des Geltungsbereichs als Gemischte Baufläche ausgewiesen, sodass sich die Planung in die Umgebung einfügt. Durch die Ausweisung der Flächen als Mischgebiet im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll die Bestandsnutzung gesichert werden.

Für den Bereich des Bebauungsplans „Aschenfeld“ wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Aschenfeld, Erste Änderung“ bereits die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geänderte Nutzung der Gebietsstruktur geschaffen und ein Mischgebiet ausgewiesen. Es befinden sich dort mittlerweile Wohnnutzungen und gewerbliche genutzte Bereiche. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 12.06.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung fand vom 03.07.2023 bis 02.08.2023 (je einschließlich) statt. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste, Seiten 1-18) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und der Planer zusammengefasst.

Anregungen und Ergänzungen sind in der vorliegenden Fassung der Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Dokumente
230822-00.DIS17-1440-FNPÄ-E-Deckblatt_11.09.2023 (.pdf)
230822-01.DIS17-1440-FNPÄ-E-Begründung_11.09.2023 (.pdf)
230822-02.DIS17-1440-FNPÄ-V-ZeichnerischerTeil_11.09.2023 (.pdf)
230822-DIS17-1440-FNPÄ-V-Abwägung_TöB+Öffentlichkeit (.pdf)

Datenstand vom 06.10.2023 10:32 Uhr