Bauvorhaben:
Neubau eines nicht unterkellerten Einfamilienwohnhauses mit Carport
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 641/7, Schloßgartenstr. 15, Dunstelkingen
Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ soll hier die vorgeschriebene EGFH von 578,60 m ü.NN um 0,60 m unterschritten werden. Im Bebauungsplan ist die Dachneigung von 32° bis 45° vorgeschrieben. Das geplante Carport soll mit einen Flachdach ausgeführt werden.
Begründung:
Die Nachbargebäude unterschreiten die im Bebauungsplan vorgegebene Höhe ebenfalls. Das Gebäude ist nicht unterkellert, somit wäre teilweise eine Aufschüttung von mehr als 1,50 m erforderlich.
Im Baugebiet wurden bereits Bauvorhaben mit Flachdach ausgeführt, so dass sich auch hier das geplante Carport mit Flachdach in das Ortsbild einfügt.
Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 8,00 m x 6,50 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 45°. Die Traufhöhe ab OK FFB EG beträgt ca. 4,40 m und die Firsthöhe ca. 7,65 m. Auf der Südseite soll im EG des Wohnhauses eine Terrasse mit einer Länge von 4,00 m und einer Tiefe von 3,00 m errichtet werden. Im Anschluss des Wohnhauses auf der Nordseite ist ein Flach-Dach-Carport mit den Außenmaßen von ca. 7,00 m x 3,50 m vorgesehen. Die Höhe des Carports beträgt ab OK Gelände 2,75 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Die Angrenzerbenach-richtigung ist abgeschlossen.