Befreiungen für das Baugebiet "An der Halde/ Mühlbergstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid berichtet, dass auf Grund der topographischen Lage des Plangebietes „An der Halde/Mühlbergstraße“ der Leitungsverlauf des Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanals entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans festgelegt wurde.

In der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ wurde festgelegt, dass auf der mit einem Leitungsrecht ausgewiesenen Fläche keine baulichen und sonstigen Anlagen, sowie Anpflanzungen errichtet werden dürfen.

Bei zwei geplanten Bauvorhaben, welchen der Gemeinderat bereits das baurechtliche Einvernehmen erteilt hat, wird durch die Auskragung eines Balkons die Abgrenzung der Fläche für das Leitungsrecht geringfügig tangiert.
Da durch die Einhaltung einer lichten Höhe von mindestens 2,30 Meter ab Oberkante Gelände bis Unterkante Kragplatte der Balkone eine Zugänglichkeit zu den Leitungen in diesem Bereich gewährleistet ist und diese Flächen im Leitungsbereich nicht bebaut sind, wurde durch den Gemeinderat diesen Befreiungen hierfür zugestimmt.

Im schriftlichen Teil der Einbeziehungssatzung wurde festgelegt, dass Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig sind. Garagen müssen zur öffentlichen Verkehrsfläche einen Mindestabstand von 5,00 Meter und Carports einen Mindestabstand von 1,00 Meter aufweisen.
Bei einem geplanten Bauvorhaben wird die überbaubare Fläche geringfügig durch ein Carport überschritten, der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1,00 Meter jedoch eingehalten.

Dokumente
Einbeziehungssatzung An der Halde_Mühlbergstraße - zeichnerischer Teil (in Kraft getreten am 18.06.2021) (.pdf)

Datenstand vom 05.04.2023 10:54 Uhr