Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024 die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen zu überprüfen ist.
I. Zahl der Gemeinderäte
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen besteht aktuell aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern + 1 (Ausgleichssitz).
Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) besteht der Gemeinderat in Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern aus 14 Mitgliedern. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (12) oder die nächsthöhere (18) sowie eine dazwischenliegende Zahl maßgebend ist.
Als Stichtag gilt der 30.09.2022, da § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) besagt:
„Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte ist das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend.
Die Einwohnerzahl betrug am 30.09.2022 für die Gesamtgemeinde Dischingen: 4390.
Für die Einwohnerzahl eines Teils des Gemeindegebiets ist der Anteil an der Einwohnerzahl nach Absatz 1 maßgebend, der dem Anteil der Einwohner des Teils des Gemeindegebiets an der Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde nach dem Melderegister zu dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitpunkt entspricht.“
In der Dischinger Hauptsatzung wurde geregelt, dass in der Gemeinde Dischingen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GemO die unechte Teilortswahl eingeführt wird und für die Zahl der Gemeinderäte jeweils die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies entspricht 18 Mitgliedern. Damit konnte eine objektive Verteilung der auf die einzelnen Wohnbezirke fallenden Sitze erreicht werden, die die örtlichen Verhältnisse (Teilortstruktur) und vor allem auch die Bevölkerungsanteile berücksichtigt. Hierbei waren Abweichungen von bis zu 20 % zulässig; der entsprechende Runderlaß vom 30.08.1978 wurde jedoch zwischenzeitlich aufgehoben. In der Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit eine Unterrepräsentation von 30 % nicht beanstandet, wenn in dem entsprechenden Teilort ein Ortschaftsrat eingeführt war. In allen Ortsteilen mit Ausnahme des Hauptortes Dischingen sind Ortschaftsräte eingeführt.
Da sich die Größe und Struktur des Gemeinderates bisher bewährt hat, wird vorgeschlagen, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Außerdem soll die Zahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Dischingen weiterhin 18 betragen.
II. Verteilung der Sitze auf die Ortschaften
Die Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk. Die Sitze im Gemeinderat werden aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung auf die einzelnen Wohnbezirke wie folgt verteilt:
Wohnbezirk I Dischingen 7 Sitze
Wohnbezirk II Ballmertshofen 2 Sitze
Wohnbezirk III Demmingen 2 Sitze
Wohnbezirk IV Dunstelkingen 2 Sitze
Wohnbezirk V Eglingen 2 Sitze
Wohnbezirk VI Frickingen 2 Sitze
Wohnbezirk VII Trugenhofen 1 Sitz
Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Sitze muss der Gemeinderat die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil berücksichtigen, nicht aber streng beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht.
Alleine nach dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile würde Dischingen 7,21 Sitze, Ballmertshofen 1,78, Demmingen 1,83, Dunstelkingen 2,10, Eglingen 2,36, Frickingen 2,12 und Trugenhofen allerdings nur 0,62 Sitze zustehen.
Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegend sachliche Gründe gerechtfertigt ist (Vgl. Senat, Beschl. V. 03.08.1989 – 1 S 1754/89 – ES-VGH 39, 302).
Das bisherige Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt, sowie aufgrund der örtlichen Verhältnisse bzw. aufgrund der Regelungen in der Eingliederungsvereinbarungen und da es auch im Verhältnis der Bevölkerungsanteile angemessen ist. Denn auch unter der Ausschöpfung der Möglichkeiten, welche die Gemeindeordnung bietet, kann die Über- bzw. Unterrepräsentation einzelner Ortsteile nicht ausgeglichen werden, da für die Zahl der Gemeinderäte bereits die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Auch würde jede Änderung in anderen Bereichen zu weiteren Ungerechtigkeiten führen.
Deshalb wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
III. Beibehaltung der Ortschaftsverfassung
Gemäß § 13 ff. der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen i.V.m. § 67 GemO besteht in der Gemeinde Dischingen die Ortschaftsverfassung. In den Ortschaften sind Ortschaftsräte zu bilden und Ortsvorsteher zu bestellen.
Verteilung der Sitze innerhalb der Ortschaften:
In der Hauptsatzung vom 04.10.1999 wurde festgelegt, dass der Ortschaftsrat von Ballmertshofen aus sechs Mitgliedern besteht. Weiter ist seit 10.03.2004 in § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung folgende Sitzverteilung geregelt:
1 Ortschaftsrat Demmingen
1.1 Demmingen 5 Sitze
1.2 Wagenhofen 1 Sitz
2 Ortschaftsrat Dunstelkingen
2.1 Dunstelkingen 5 Sitze
2.2 Hofen 1 Sitz
3 Ortschaftsrat Eglingen
3.1 Eglingen 7 Sitze
3.2 Osterhofen 1 Sitz
4 Ortschaftsrat Frickingen
4.1 Frickingen 3 Sitze
4.2 Katzenstein 2 Sitze
4.3 Iggenhausen 1 Sitz
5 Ortschaftsrat Trugenhofen
5.1 Trugenhofen 5 Sitze
5.2 Schloß Taxis 1 Sitz
Diese Sitzzahlen wurden auch bei der Neufassung der Hauptsatzung am 07.12.2020 genauso übernommen. Nach den maßgeblichen Einwohnerzahlen vom 30.09.2022 ergibt sich in den Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen keine andere Sitzverteilung. Denn diese gestaltet sich wie folgt:
Wohnbezirk Ballmertshofen: 435 Einwohner
Wohnbezirk Ballmertshofen: 6 Sitze
Demmingen
Wohnbezirk Demmingen 396 Einwohner
Wohnbezirk Wagenhofen 50 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Demmingen 5,33 Sitze
Wohnbezirk Wagenhofen 0,67 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
Dunstelkingen
Wohnbezirk Dunstelkingen 442 Einwohner
Wohnbezirk Hofen 69 Einwohner
Hier ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Dunstelkingen 5,19 Sitze
Wohnbezirk Hofen 0,81 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird ebenfalls vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
Hinweis: zur Kommunalwahl 2004 wurde die Sitzverteilung von 4:2 auf 5:1 geändert.
Eglingen
Wohnbezirk Eglingen 523 Einwohner
Wohnbezirk Osterhofen 53 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Eglingen 7,26 Sitze
Wohnbezirk Osterhofen 0,74 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
Frickingen
Wohnbezirk Frickingen 297 Einwohner
Wohnbezirk Katzenstein 138 Einwohner
Wohnbezirk Iggenhausen 81 Einwohner
Hier ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Frickingen 3,45 Sitze
Wohnbezirk Katzenstein 1,60 Sitze
Wohnbezirk Iggenhausen 0,94 Sitz
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
Trugenhofen
Wohnbezirk Trugenhofen 114 Einwohner
Wohnbezirk Schloß Taxis 34 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Trugenhofen 4,62 Sitze
Wohnbezirk Schloß Taxis 1,38 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.
Sofern die vorgeschlagenen Sitzverteilungen beibehalten werden, ist keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.