Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kämmerer Kübler berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 07.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 30.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt hat.
a) Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen
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beantragt
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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1.690.000 €
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1.690.000 €
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0 €
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EB Wasser
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750.000 €
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750.000 €
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0 €
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EB Abwasser
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870.000 €
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870.000 €
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0 €
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Wie auch im Vorjahr wurden für die Eigenbetriebe der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in voller Höhe genehmigt.
b) Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächt.
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beantragt
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dav. gen.pfl.
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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7.309.000 €
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2.500.000 €
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2.500.000 €
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0 €
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EB Wasser
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582.000 €
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582.000 €
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582.000 €
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0 €
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EB Abwasser
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1.057.000 €
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815.228 €
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815.228 €
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0 €
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Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden.
c) Kassenkredite
Kassenkredite
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beantragt
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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2.000.000
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2.000.000
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0
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EB Wasser
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150.000
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150.000
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0
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EB Abwasser
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310.000
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310.000
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0
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.
Weiter wurde neben der Haushaltssatzung auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
d) Gesamtbetrachtung der Finanzlage
Die Gesamtverschuldung der Gemeinde, also die Verschuldung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe wird zum 31.12.2023 bei 11.198.891 € liegen (konsolidiert: 6.863.891 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.546 € je Einwohner (konsolidiert: 1.561 €/EW) entspricht. Damit wird die konsolidierte Gesamtverschuldung beim rund Doppelten der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen (759 €/EW zum 31.12.2021).
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Datenstand vom 05.04.2023 10:54 Uhr