Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt.

a) Historie:

31.12.2021:        Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten zur Umsetzung der Konzeption lagen bei 5.571.000 Euro. Diese lagen auch dem Förderantrag beim Ausgleichstock zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt.

04.04.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.629.981 Euro

23.05.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.887.723 Euro. Herr Kayser hat in diesem Zusammenhang gewisse Einsparpotenziale in Höhe von 255.903 Euro ermittelt, so dass die Kostenschätzung im Mai 2022 bei 6.631.820 Euro lag. 
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat dann mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde verzichtet auf die sofortige Vergabe und verlegt die Entscheidung auf den 01.10.2022. Architekt Bennet Kayser wird beauftragt, die zusätzlichen Gewerke zu bepreisen und die aktuellen Gewerke zu überprüfen.

~ 15.10.2022        Rücksprache mit Herrn Kayser: im Vergleich zur Kostenschätzung vom Mai 2022 keine wesentlichen Veränderungen bei den Kosten kein Anlass erneut im Gemeinderat über denselben Sachverhalt erneut zu beraten

30.01.2023        Bericht in öffentlicher Sitzung, dass aufgrund der o.g. Kostensteigerungen verbunden mit der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) am bisherigen Konzept nicht festgehalten werden kann ohne dass weitere geplante Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde hat auch vorgesehen, dass nach dem Rathausneubau zu einem späteren Zeitpunkt das denkmalgeschützte historische Rathaus saniert werden sollte. Aufgrund des nach wie vor gebotenen Handlungsbedarfs hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass das Büro KAYSER Architekten aus Aalen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie soll eine reduzierte Kubatur der bisherigen Planung sein unter Einbindung des historischen Rathauses.

Die Einbindung des historischen Rathauses zugunsten einer Kostenreduzierung beim Neubau hat vor allem wirtschaftliche Gründe:
  • Neubau: Förderquote effektiv 18%,
  • Sanierung: Förderquote effektiv 51% zuzüglich ggf. Denkmalschutz.

Zwischenzeitlich ist die digitale Vermessung des historischen Rathauses erfolgt (da Bestandsdaten unvollständig und z.B. keine Schnitte vorliegen). Die Daten wurden dem Büro Kayser zur Verfügung gestellt.

Die Kontaktaufnahme mit dem Landesdenkmalamt hat sich zunächst schwierig gestaltet, da aus Personalmangelgründen aktuell kein Ansprechpartner für den Landkreis Heidenheim zur Verfügung steht. Ein geplanter gemeinsamer Vor-Ort-Termin im Mai wurde von dort wieder abgesagt. Am 23.06.2023 konnte ein Online-Meeting zwischen Landesdenkmalamt, Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Heidenheim und der Verwaltung stattfinden.
Geklärt werden sollten insbesondere mögliche Eingriffe in die Bausubstanz wegen Schaffung von Barrierefreiheit bzw. Belichtung der Räume (Anbau Aufzug, Gauben, Dachflächenfenster, Entfernung bzw. Verschiebung von Wänden, etc.).

Die nächsten Schritte:
  • Das Landesdenkmalamt benötigt für die Beurteilung des weiteren Vorgehens eine bauhistorische Untersuchung durch einen Bauforscher. Dieser soll eine Bauphasen- bzw. Alterskartierung vornehmen. Dazu zählen u.a. Untersuchung des Zustandes des Dachstuhls und der Wände (verschalt), Decken (abgehängt) und der Deckenaufhängungen im denkmalgeschützten Rathausgebäude, um Aufschluss über mögliche Nutzungen in Bezug auf Tragkraft und Kopfhöhe zu erhalten.

  • Vom Landesdenkmalamt werden Referenzadressen und eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt; das Büro Kayser wird sich um die Einholung von Angeboten kümmern.

  • Nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses ist ein weiterer Termin mit dem Landesdenkmalamt geplant, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach diesem Abstimmungstermin können weitere konkrete Planungen erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.07.2023 15:30 Uhr