Bekanntgabe Prüfung Satzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet über den folgenden Sachverhalt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat folgende Satzungen geprüft:
  1. Änderung der Hauptsatzung vom 07.12.2020
  2. Verwaltungsgebührensatzung vom 06.12.2021
  3. Hundesteuersatzung vom 05.12.2022
und dabei folgendes festgestellt: 

  1. Änderung der Hauptsatzung vom 07.12.2020
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der in der Bekanntmachung enthaltene Hinweis zur etwaigen Heilung von Verfahrens- oder Formfehlern nach § 4 Abs. 4 GemO unvollständig ist. Die veröffentlichte Änderungssatzung enthält die Regelung, dass Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern unbeachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres bei der Gemeinde seit der Bekanntmachung geltend gemacht wurden. Im Interesse des Rechtsschutzes gehört auch die Angabe zur erforderlichen Form der Geltendmachung: schriftlich oder elektronisch. Dieser Zusatz war bislang nicht enthalten. Ist der Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO nicht vollständig, hat dies nicht die Nichtigkeit der Satzung zur Folge, allerdings kann die Heilung von Fehlern im Sinne des Abs. 4 nicht eintreten bzw. können diese uneingeschränkt geltend gemacht werden.

Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat im Herbst 2023 geringfügige Änderungen der Hauptsatzung vorzuschlagen. In diesem Zuge soll die Hauptsatzung in einer Neufassung mit korrektem Hinweis beschlossen werden.

  1. Verwaltungsgebührensatzung vom 06.12.2021
Dem protokollierten Satzungsbeschluss sind der Satzungstext und das Gebührenverzeichnis nicht zu entnehmen, ein Verweis auf den Satzungstext und das Gebührenverzeichnis als eine Anlage zur Niederschrift ist nicht vorhanden. Dies muss jedoch in der Sitzungsniederschrift enthalten sein.
Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem als Anlage zur Beschlussvorlage sowohl das Gebührenverzeichnis, als auch die Gebührenkalkulation und der Wortlaut der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zur Verfügung gestellt wurden. 

  1. Hundesteuersatzung vom 05.12.2022
Dem protokollierten Satzungsbeschluss ist der beschlossene Satzungstext nicht zu entnehmen, ein Verweis auf den Satzungstext als eine Anlage zur Niederschrift ist nicht vorhanden. Dies muss jedoch in der Sitzungsniederschrift enthalten sein.
Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem als Anlage zur Beschlussvorlage neben der Gegenüberstellung Satzungstext alt und neu auch der Wortlaut der Neufassung der Hundesteuersatzung zur Verfügung gestellt wurden.

Bei der öffentlichen Bekanntmachung wurde im Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO lediglich auf die schriftliche, nicht aber auf die ebenfalls mögliche elektronische Geltendmachung eventueller Verstöße hingewiesen. Damit die Heilungsmöglichkeit eintreten kann, ist die erneute deklaratorische Bekanntmachung erforderlich mit korrektem Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO.

Die Verwaltung wird die Hundesteuersatzung in der nächsten Ausgabe des Nachrichtenblattes mit dem korrekten Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO nochmals veröffentlichen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.07.2023 15:30 Uhr