Bauvorhaben:
Umbau eines Hauseinganges, Anbau einer Doppelgarage und eines Schwimmbades
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1667/17, Am Aschenfeld 17, Dischingen
Befreiungen / Abweichungen:
Überschreitung der Baugrenze im östlichen und südlichen Bereich des Baugrundstücks,
Nebenanlagen sind nur in den überbaubaren Grundstückflächen zulässig
Begründung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Aschenfeld-Hürnheimstraße“. Um die Erstellung des Schwimmbades, Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO, zu ermöglichen ist die Überschreitung der Baugrenze im Süden erforderlich. Der erforderliche Grenzabstand wird eingehalten.
Durch die unter das Niveau des Gartens abgesenkte Doppelgarage wird die Baugrenze im südöstlichen Bereich überschritten.
Objektbeschreibung:
Im UG ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze ein Anbau einer Doppelgarage mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 6,25 m x 5,65 m geplant. Das dazugehörige Flachdach soll begrünt werden. Die Garagenhöhe beträgt ab OK FFB ca. 2,50 m. Des Weiteren soll durch das Errichten zweier Außenwände ein Weinkeller entstehen. Im EG soll durch einen Anbau mit den Außenmaßen von ca. 8,00 m x 4,60 m ein Schwimmbadbereich entstehen. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von ca, 5° und eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 2,50 m bzw. 2,90 m. Zusätzlich soll der Hauseingangsbereich umgestaltet werden.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.