Bauvorhaben:
Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbarn, Errichtung eines Wind- und Sichtschutzes Grenze öffentlicher Bereich (Richtung Fleinheim)
Das Bauvorhaben ist nach § 50 LBO verfahrensfrei
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1296/27, Helfensteinstr. 13, Dischingen
Befreiungen / Abweichungen:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aschenfeld-Helfensteinstraße“. Demnach sind Stützbauwerke mit mehr als 0,8 m sichtbarer Höhe unzulässig.
Um die Höhenunterschiede von bis zu 2,00 m zwischen dem Baugrundstück Flst. 1296/27 und dem Nachbargrundstück Flst. Nr. 1296/28 auszugleichen zu können, plant der Bauherr die Errichtung einer Gartenmauer.
Begründung:
Aufgrund der Geländetopographie sind Maßnahmen zum Höhenausgleich zwischen den Baugrundstücken erforderlich. Die Stützmauer wird als sinnvoll angesehen. Es wurde bereits in einem gleichgelagerten Bauvorhaben der Befreiung zugestimmt.
Objektbeschreibung:
An der südlichen Grundstücksgrenze soll eine Stützmauer aus Betonfertigteilen mit einer Höhe zwischen 1,50 m und 1,70 m zum Abfangen des darüber liegenden Geländes errichtet werden. Entlang der westlichen Grenze ist ein Sicht- und Windschutz mit einer Höhe von 1,00 m bis 1,80 m geplant.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.