Vergabe Feuerwehrbedarfsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass die Fahrzeugkonzeption der Feuerwehr Dischingen mit der Beschaffung der MTWs der Abteilung Demmingen und Dunstelkingen in 2022 abgeschlossen werden konnte. Für alle Fahrzeugbeschaffungen im Rahmen dieser Konzeption hat das Land Baden-Württemberg Förderungen nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) gewährt.

Nach Aussagen des Landratsamtes werden ab dem Jahr Zuschussanträge für Feuerwehrfahrzeuge nur dann noch unterstütz, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan vorliegt. Dieser legt die Leistungsfähigkeit und den Bedarf an Feuerwehr und Brandschutz für die Gemeinde fest. Im Hinblick auf den geplanten Neubau eines Feuerwehrmagazins in Dischingen wäre ein Feuerwehrbedarfsplan wünschenswert. Im Umkehrschluss kann aber bei Vorlage eines Feuerwehrbedarfsplans kein Anspruch auf Förderung nach der VwV Z-Feu abgeleitet werden.

Im Landkreis Heidenheim gibt es aktuelle nur zwei Gemeinden, bei denen kein Feuerwehrbedarfsplan vorliegt. Eine davon ist die Gemeinde Dischingen.

Auch für die weitere zukunftsorientierte Planung schlägt die Verwaltung vor, die Planung des Bedarfs über ein neutrales und unabhängiges Büro auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung hat deshalb von 3 Büros Angebote (Preise jeweils brutto) angefordert, die auf diesem Themengebiet spezialisiert sind:

  1. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH aus Viersen (Büro Leonberg)        19.446,39 €
  2. Anbieter                                                                        15.113,00 €
  3. Anbieter                                                                        kein Angebot

Im Zuge von Verhandlungsgesprächen hat die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH ergänzende Informationen zur Qualifikation der Berater sowie eine Referenzliste von mehr als 100 Gemeinden in Baden-Württemberg vorgelegt. Vom zweiten Anbieter wurden diese Informationen nicht vorgelegt.

Die Verwaltung hat in diesem Zuge auch Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim gehalten. Die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH hat bereits für vier Kommunen im Landkreis Heidenheim einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt und kennt die Struktur des Landkreises bestens. Das Landratsamt kann das Büro uneingeschränkt empfehlen. Zudem können durch die bereits ermittelten Daten, Synergieeffekte genutzt werden.

In der Gesamtwürdigung ist das Angebot von dem Büro Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wesentlich aussagekräftiger (strukturierter Aufbau, Angebot, Referenzen, Projektablaufplan – insgesamt 22 Seiten) und deutlich ausführlicher als das Angebot des zweiten Anbieters (2 Seiten).

Aufgrund der mangelnden Leistungsbeschreibung beim zweiten Anbieter ist es kaum möglich die Angebote miteinander zu vergleichen. Das zweite Angebot enthält eine gewisse Anzahl von Terminen verbunden mit dem Hinweis, dass weitere Termine auf Nachweis mit einem Stundensatz verrechnet werden. Damit besteht aus Sicht der Verwaltung das Risiko von Nachträgen in unbekannter Höhe.

Eine öffentliche Ausschreibung der Leistung ist nicht erforderlich, da sich der Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte bewegt. Der Auftrag kann somit freihändig vergeben werden.

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 nur für die Planung des Feuerwehrmagazins (20.000 € im Finanzhaushalt) veranschlagt, nicht jedoch für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans (Beratungsleistungen Ergebnishaushalt). Dies führt zu einer außerplanmäßigen Ausgabe, welche durch Einsparung bei anderen Produktsachkonten im Ergebnishaushalt gedeckt werden.

Datenstand vom 18.07.2023 15:30 Uhr