Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des technischen Ausschusses, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des technischen Ausschusses 07.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Landschaftsarchitekt Walter aus Westhausen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2022 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen hat, dass ein Vororttermin mit dem technischen Ausschuss stattfinden soll, bei dem Landschaftsarchitekt Walter, der Ortschaftsrat und die Kindergartenleitung aus Frickingen eingebunden werden. Ziel des Termins soll es sein, Ideen und Ansätze zu entwickeln, die eine kostengünstige und naturnahe Umgestaltung der Außenanlagen ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern möglich machen.

Die nachfolgenden Ausführungen sind der Beschlussvorlage vom 10.10.2022 entnommen:

In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021 wurde beschlossen, die Außenanlagen für den Naturkindergarten in Frickingen neu zu gestalten. Ziel ist die Entsiegelung und klimagerechte Gestaltung des Spielbereichs und Umsetzung eines naturpädagogischen Konzeptes.

Es wurden zwei Planungsbüros aufgefordert, ein entsprechendes Angebot für die notwendigen Planungsleistungen abzugeben. Die Angebote wurden inhaltlich nach den Leistungsphasen 1-9 der HOAI und ausgehend von Baukosten netto 250.000 € gewertet. Die Leistungsphase 4 für die Genehmigungsplanung entfällt.

Die Planungsleistungen Leistungsphase 1 – 3 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) für die Gestaltung der Außenanlagen des Naturkindergarten in Frickingen sind an das Planungsbüro Zeeb & Partner aus Ulm, mit der Angebotssumme von insgesamt brutto 6.997,00 €, vergeben worden. Der Auftrag erfolgte unter der Annahme, dass die Gemeinde insbesondere beim Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zum Zuge käme. Aufgrund der hohen Fördersätze (bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen) war das Programm innerhalb kürzester Zeit überzeichnet und das Förderfenster wurde bereits nach kurzer Zeit geschlossen. Laut aktuellen Informationen auf der Homepage der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH) wird sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) dafür einsetzen, dass dieses Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird.

Auf Grundlage der bisherigen Planungen kann eine derartige Umsetzung mit Baukosten von ca. 520.000 € ohne Fördergelder nicht realisiert werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Entsiegelung des Verkehrsübungsplatzes ein Problem darstellt. Um hier Fördermittel zu erhalten, darf keine Eigenleistung erbracht werden.
Soweit an den bisherigen Planungen festgehalten werden soll, ist eine Einschätzung nur schwer möglich, wann das Gesamtvorhaben realisiert werden kann.

Datenstand vom 24.11.2022 15:26 Uhr