Kämmerer Kübler berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 04. Januar 2023 beraten.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 30. Januar 2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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1.610.948
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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-1.610.948
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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0
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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0
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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0
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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0
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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0
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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1.461.948
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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-1.270.948
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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191.000
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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1.382.900
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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-2.297.388
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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-914.488
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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-723.488
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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-268.145
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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601.855
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-121.633
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
870.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
1.057.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
310.000 EUR.
Dischingen, den 30.01.2023
Dirk Schabel
Bürgermeister