Beratung und Beschluß über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2023 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 4. Januar 2023 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.


Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
13.086.821
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-13.237.122
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
-150.301
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
-150.301

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
9.531.982
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
-12.165.502
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
-2.633.520
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
3.729.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-6.740.325
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-3.010.425
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-5.643.945
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.690.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
-88.479
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.601.521
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-4.042.424

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       1.690.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       7.309.000 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.


Dischingen, den 30.01.2023



Dirk Schabel
Bürgermeister

Datenstand vom 28.02.2023 16:22 Uhr