Ausscheiden von Gemeinderat Peter Fischer; Nachrücken der Ersatzperson Steffen Bernhard


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung - Klausurtagung, 04.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass Herr Gemeinderat Peter Fischer der Gemeindeverwaltung mitgeteilt hat, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Ziertheim verlegt hat und er sich dort anmelden wird. Mit diesem Wohnortwechsel verliert Herr Fischer das Bürgerrecht in der Gemeinde Dischingen und in der Ortschaft Ballmertshofen. Damit einher geht gleichzeitig der Verlust der Wählbarkeit. Er scheidet deshalb sowohl aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen als auch aus dem Ortschaftsrat Ballmertshofen aus (§ 31 i.V.m. § 28 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt automatisch ein. Zur Klarstellung der Rechtslage soll der Gemeinderat in dieser Sitzung die Feststellung treffen, dass die Voraussetzung für ein Ausscheiden vorliegt.

Das Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat erfolgt für den Rest der Amtszeit. Der Nachrückende muss zum Zeitpunkt des Nachrückens die Wählbarkeit besitzen. Derjenige Bewerber, der als nächster Ersatzmann innerhalb des jeweiligen Wahlvorschlags festgestellt wird, rückt nach (§ 26 Abs. 1 Satz3 KomWG).

Herr Peter Fischer wurde aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU) in den Gemeinderat gewählt. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Steffen Bernhard aus Trugenhofen.

Bei der unechten Teilortswahl kann ein als Ersatzperson festgestellter Bewerber auch dann in den Gemeinderat nachrücken, wenn er inzwischen seinen Wohnsitz in dem Wohnbezirk, in dem er gewählt worden ist, aufgegeben hat und in einen anderen Wohnbezirk innerhalb der Gemeinde verzogen ist. Das Gesetz fordert lediglich, dass der Bewerber in dem Wohnbezirk wohnt.

Herr Steffen Bernhard wird als Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) festgestellt. Er rückt für den ausscheidenden Gemeinderat, Herrn Peter Fischer für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, sofern keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. 
Herr Bernhard hat seine Bereitschaft erklärt, in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen einzutreten. Die Wählbarkeit, eine der beiden Eintrittsvoraussetzungen in den Gemeinderat, lag seit der Wahl am 26.05.2019 ununterbrochen vor.
Des Weiteren dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, diese sind in § 29 Abs. 1 GemO genannt. Seitens der Verwaltung konnte kein Hinderungsgrund festgestellt werden. Auch Herr Bernhard ist nach eigenem Bekunden kein Hinderungsgrund bekannt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden in der Sitzung gebeten, ihrerseits eventuell vorliegende Hinderungsgründe mitzuteilen.
Nach der Beschlussfassung wird Herr Steffen Bernhard in der Gemeinderatssitzung durch Herrn Bürgermeister Dirk Schabel auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger (§§ 17, 18, 24, 32, 35 Absatz 2 GemO) hingewiesen und verpflichtet.
Herr Fischer war bisher Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist, dass jeweils eine Besetzung mit der Ersatzperson Steffen Bernhard als Nachrücker erfolgt. 
In der nächsten Gemeinderatssitzung wird die entsprechende Beschlussfassung erfolgen.

Hinweis: Auswirkungen auf den Ortschaftsrat Ballmertshofen: Herr Fischer wurde aufgrund des Wahlvorschlags der Liste Ballmertshofen in den Ortschaftsrat gewählt. Nachdem bereits Herr Steffen Bernhard aufgrund seines Umzugs von Ballmertshofen nach Trugenhofen aus dem Ortschaftsrat Ballmertshofen ausschied, rückte für ihn die Ersatzperson Herr Wilfried Winter nach. Nächste Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag aufgrund der Mehrheitswahl ist der von der Wählerin/vom Wähler vorgeschlagene Herr Harald Fischer.

Datenstand vom 24.02.2023 11:12 Uhr