Bekanntgabe Bestellung zur Standesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.12.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.
Grundsätzlich muss die Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten und „Vollstandesbeamten“ nicht durch den Gemeinderat erfolgen. Damit der Gemeinderat aber informiert ist, soll er von der Bestellung Kenntnis erhalten.

Nach der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes erlangt die Eignung für das Amt des Standesbeamten wer:
  1. mindestens eine Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen hat;
  2. innerhalb des letzten Jahres an einem mindestens zweiwöchigen Einführungsseminar für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
  3. innerhalb der letzten zwei Jahre in der Sachbearbeitung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen ist. 

Nachdem Frau Claudia Schlott künftig Aufgaben des Standesamts mit übernehmen soll, wird sie von der Verwaltung zeitnah zur Standesbeamtin bestellt. 

Frau Schlott hat von 01.09.2001 bis 10.02.2004 bei der Stadt Giengen an der Brenz die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert und ist seit März 2022 im Bürgeramt der Gemeinde Dischingen beschäftigt seit dieser Zeit auch in der Sachbearbeitung beim Standesamt tätig. Außerdem hat sie vom 14.11.2022 bis 25.11.2022 mit Erfolg am Grundseminar Familien- und Personenstandsrecht mit Prüfung für neu zu bestellende Standes-, Aufsichtsbeamte und Beschäftigte im Bereich des Personenstandswesens an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teilgenommen und erfüllt damit die erforderlichen Voraussetzungen nach der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) zu „Vollstandesbeamtinnen“.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.01.2023 13:13 Uhr