Allgemeine Finanzprüfung 2014-2017 und Eröffnungsbilanz 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.12.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in der Zeit vom 03.11.2020 bis 11.02.2021 die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Dischingen in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Wirtschaftsjahren 2014 bis 2017 durchführte. Ebenfalls geprüft wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfungsbericht vom 02.07.2021 festgehalten (67 Seiten).

Die abschließende Beurteilung durch das Landratsamt Heidenheim liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. 

Ergebnis:
Als eingeschränkter Abschluss der Prüfung der Jahresrechnungen der Jahre 2014 bis 2017 und der Eröffnungsbilanz wird gemäß § 114 Abs. 5 Satz 3 Gemeindeordnung (GemO) bestätigt, dass die im Prüfungsbericht vom 02.07.2021 festgestellten Anstände mit Ausnahme der Randnummer A 72 erledigt sind. Der uneingeschränkte (endgültige) Abschluss des Prüfungsverfahrens ist erst möglich, wenn die Anstände der Randnummer A 72 vollständig ausgeräumt sind.

Die genannte unerledigte Randnummer A 72 bezieht sich auf eine Forderung der GPA, wonach die Gemeinde eine vertragliche Regelung zur IT-Sicherheit und Reaktionszeiten mit ihrem Dienstleister abschließen sollte. Die Verwaltung verzichtet bisher aus finanziellen Gründen (Mehrkosten pro Jahr von 3.570 € brutto) auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung.

Die Verwaltung kommt mit der Bekanntgabe ihrer Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderats über den eingeschränkten Abschluss des Prüfungsverfahrens nach.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.01.2023 13:13 Uhr