Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:

    1. Personalangelegenheit: Besetzung der Stabstelle Persönliche/r Referent/in 
Frau Theresa Schneidermeier wird nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums ab 01.03.2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Eingangsamt des gehobenen Dienstes bei der Gemeinde Dischingen eingestellt.

    1. Personalangelegenheit Besetzung Leitung Standes- und Bürgeramt
Da keine geeigneten Bewerbungen vorlagen, soll die Stelle unverzüglich wieder öffentlich ausgeschrieben werden.

    1. Grundsätzliches Vorgehen zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen
An die Verwaltung wurden bezüglich der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verschiedene Anfragen gestellt. Eine Bedingung für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen ist, dass die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik ermöglicht werden soll. Das Ziel ist es, über konkrete Anfragen/Anträge unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entscheiden.

Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, geeignete Kriterien für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen zu erarbeiten. Dabei sollen sowohl harte Restriktionen (Tabubereiche) wie z. B. Naturschutzgebiete, Biotopverbundflächen, Naturdenkmale, Überschwemmungsflächen als auch weiche Restriktionen wie z. B. Landschaftsschutzgebiete oder sensible Bereiche für das Landschaftsbild Eingang finden.
Außerdem sollen die Standortwahl, Entfernung zu Einspeisungspunkten sowie die Ausgestaltung der Anlagen (Gesamtversiegelungsgrad, Mindestabstand zwischen Boden und Modulkante, Einzäunung ohne Barrierewirkung für Tiere, Grünstreifen / Hecke außerhalb der Einzäunung,etc.) Berücksichtigung finden.

Zudem sollen auch Kriterien definiert werden, die eine nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung zum Ziel haben, um Einfluss bzw. einen möglichst langfristigen Nutzen für die Gemeinde zu generieren.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.01.2023 13:13 Uhr