Bekanntgabe Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für ukrainische Flüchtlinge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass derzeit neben 180 Asylbewerber rund 480 Geflüchtete aus der Ukraine in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises vorläufig untergebracht sind.

Da der Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht abreißt und der Landkreis an seine Kapazitätsgrenze gekommen ist, müssen die Geflüchteten baldmöglichst aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises auf die Kommunen in die Anschlussunterbringung verlegt werden um die Belegung von Sporthallen zu vermeiden.

Das Landratsamt Heidenheim wird deshalb im September und Oktober 2022 je 120 Personen im Zuge der Anschlussunterbringung auf die Kreisgemeinden verlegen. Nach aktueller Berechnung des Landkreises, gemessen an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde, muss die Gemeinde Dischingen dieses Jahr noch 25 Personen aus der Ukraine unterbringen.

Momentan werden 38 Flüchtlinge verschiedener Nationen im Gebäude der Kreisbau im Margaretenweg 8 in Dischingen in der Anschlussunterbringung untergebracht. Außerdem wohnen 16 Personen aus der Ukraine in Dischingen. Acht Personen sind privat untergekommen und acht wurden von der Gemeinde untergebracht. Vier in der zuletzt angemieteten Wohnung im Margaretenweg und vier in einer Wohnung in der „Arche“, welche ebenfalls von der Gemeinde angemietet wurde.

Im Moment gibt es in der Gemeinde durch Umverlegung eines Flüchtlings nach Ballmertshofen noch eine freie Wohnung im Margaretenweg für maximal vier Personen sowie eine gemeindeeigene Wohnung in der Sperrbergstraße in Ballmertshofen für 8-10 Personen.
Deshalb wird die Verwaltung baldmöglichst mit den Eigentümern der ihr angebotenen Wohnungen, welche zur Unterbringung geeignet sind und auch den Mietkostenvorstellungen entsprechen, Kontakt aufnehmen und diese nach und nach anmieten und gegebenenfalls mit Möbel ausstatten.
Die Miet- und Nebenkosten können über die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften abgerechnet werden. Aus diesem Grund müssen in naher Zukunft die Satzungsgebühren angepasst und die angemieteten Wohnungen jeweils in die Satzung aufgenommen werden.
Ein Wohnhaus in Dischingen wurde vor kurzem vom Landkreis für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine angemietet und wird nach Auskunft des Landratsamtes mit ca.10 Personen belegt. 50 % werden der Gemeinde auf ihre aufzunehmende Quote angerechnet.

Datenstand vom 21.10.2022 13:20 Uhr