Energieeinsparkonzept der Gemeinde Dischingen für den Winter 2022/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass sich die Landesregierung mit dem 5-Punkte-Plan des Landes Baden-Württemberg zum Krisengipfel Gas verpflichtet, dass die Behörden und Einrichtungen des Landes die nachfolgenden Empfehlungen und Maßnahmen (kursiv gedruckt bzw. siehe Anlage) in ihren Bereichen prüfen und unverzüglich umsetzen – angepasst an die jeweiligen Umstände.

Die Gemeindeverwaltung hat diese Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten in der Gemeinde geprüft.

1. Wir sparen Wärme

1.1 Wir senken die maximale beheizte Raumtemperatur in den Büros der Landesverwaltung grundsätzlich auf das gesetzliche Minimum. Zugleich setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass Arbeitgeber in der aktuellen Krisenphase das Minimum der Raumtemperatur bei Bürotätigkeiten im Einzelfall auf 18 Grad absenken können.

Die Raumtemperaturen sind bisher nicht auf das Minimum ausgelegt. Die Raumtemperaturen abzusenken ist technisch mit geringem Aufwand machbar. Die Verwaltung empfiehlt die Verordnung in den betroffenen Gebäuden umzusetzen. Für die restlichen Gebäude wird empfohlen sich an den Mindestanforderungen der DIN und der DGUV zu orientieren.


Die Mindestanforderung in der Übersicht:
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

Die Bundesregierung hat die o.g. Verordnung für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 erlassen. Hier wird und § 5 das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen sowie unter § 6 die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden geregelt. Schulen und Kindertagesstätten sind in der Verordnung ausgenommen.

Raumtemperaturen in Sporthallen nach DIN 18032-1 und DGUV

Die Normen und Richtlinien empfehlen für Sporthallen eine Raumtemperatur von 17 Grad bis 19 Grad

Raumtemperaturen in Schulen nach DGUV

Die DGUV empfiehlt in Schulen eine Raumtemperatur von 20 Grad bis 24 Grad

Die Verwaltung empfiehlt die Herabsetzung der Raumtemperaturen wie folgt soweit dies steuerbar ist:

Rathaus = 19 Grad
Sporthallen mit Umkleidegebäude = 17 Grad
Schulen = 20 Grad

Flure, Foyers und leerstehende Gebäude werden nicht mehr beheizt (Frostschutz). Ausnahme sollten die Gebäudeteile sein bei denen Wasser- und Schimmelschäden zu erwarten sind. 

1.2 Wir verwenden Warmwasser nur dort, wo es notwendig ist. Die Warmwasserzufuhr in Sanitärbereichen stellen wir komplett ab. In Bereichen, in denen Warmwasser notwendig ist, setzen wir energiesparende Warmwasserboiler ein. Bei Duschen in Dienstgebäuden setzen wir auf wassersparende Duschköpfe.

Laut EnSikuMaV §7 sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist.
In zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen sind die Wassertemperaturen auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen zu vermeiden.
Ausgenommen davon sind Kindertagesstätten.
1.3 Wir setzen smarte Heizungssteuerungen ein (programmierbare Thermostate), um gezielt zu sparen.

In den Gebäuden welche in den vergangenen saniert wurden sind, sind elektronisch gesteuerte Raumthermostate verbaut. Hier können die Raumtemperaturen exakt gesteuert werden. In allen anderen Gebäuden kann über die Heizkurve der Heizung die Raumtemperatur reguliert werden.

1.4 Wir prüfen, wo wir die Heizung abschalten oder noch weiter runterregeln können und wo wir wenig genutzte Räume, Gebäudeteile oder Gebäude zeitweise aus der Nutzung herausnehmen können.

Die Gebäudeauslastung sowie das Energiemanagement sind optimiert.

1.5 Wir stellen die Heizkörper frei, um die Wärmezirkulation zu gewährleisten (Gardinen oder Möbel sollten diese nicht versperren).

Die Hausmeister sind im Umgang mit dem Energiemanagement geschult und weisen die Nutzer jetzt schon aus diesen Sachverhalt hin.

1.6 Wir wirken auf ein umsichtiges Heizverhalten hin (kontinuierliches Heizen statt häufiger Temperaturanpassungen, Stoßlüften statt Dauerlüften, Türenschließen usw.)

Die Hausmeister sind im Umgang mit dem Energiemanagement geschult und weisen die Nutzer jetzt schon aus diesen Sachverhalt hin.

2. Wir sorgen vor
2.1 Wir sensibilisieren Hausmeister und technischen Leiter, um unnötige Energieverbräuche aufzudecken.

Mit Umsetzung des vorgeschlagenen Konzepts erfolgt nochmals eine Unterweisung der Hausmeister sowie eine Überprüfung aller Immobilien statt.

2.2 Wir nehmen in allen Dienstgebäuden die relevanten Energieverbräuche genau unter die Lupe, prüfen auf Optimierungsbedarfe und setzen diese – wo möglich – um (Einstellung Heizungen, Klimaanlagen, Beleuchtungsanlagen etc.).

Sollte sich nach der Überprüfung der Immobilien ein Handlungsbedarf ergeben wird dieser vor Umsetzung mit dem Gemeinderat besprochen.

2.3 Bei der Beschaffung setzen wir auf einen niedrigen Energieverbrauch.

Wird wo jetzt schon möglich umgesetzt. Steht in Diskrepanz zur aktuellen Beschaffungssituation.

2.4 Wir forcieren die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden.

Bei allen Immobilien welche laut Haushaltsplan zur Sanierung stehen werden die aktuellen Auflagen zur energetischen Sanierung beachtet.

2.5 Wir beschleunigen die Nutzung regenerativer Energien.

In der Gemeinde Dischingen wird seit längerem durch PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sowie mit Windkraft regenerativ Energie erzeugt. Darüber hinaus leisten Landwirte im Gemeindegebiet mit Betrieb von Biogasanlagen einen zusätzlichen und wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Einen großen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen leistet zudem die Hackschnitzelheizung, die neben der Egauhalle und Vereinsheim auch Grundschule, Egauschule, Mensa und Kindertagesstätte mit Wärme versorgt. (Anmerkung: Versorgungsleitungen von Nahwärmenetzen müssen in einer Tiefe von mind. 1,20 m gelegt werden um die Frostsicherheit zu gewährleisten).
2.6 Wir lassen unsere Heizungsanlagen vor dem Winter warten und einstellen (Heizkörper vor Einsetzen der Heizperiode entlüften; testweise Absenkung der Vorlauf-Temperatur; hydraulischer Abgleich für die Heizung).

Ab sofort werden rechtzeitig vor der Heizperiode die Heizanlagen in sämtlichen kommunalen Gebäuden von den örtlichen Firmen geprüft. Dies wurde beim Gesprächstermin am 26.09.2022 festgelegt. Ebenso werden an allen Heizkörpern in den beiden Rathäusern die Thermostate auf Funktionsfähigkeit geprüft sowie die Heizkörper entlüftet.

Generell: Mit den beiden örtlichen Firmen, die die kommunalen Gebäude betreuen, wurde festgelegt, dass die Heizkurve in der Übergangszeit in den neueren Gebäuden auf 40 Grad in den älteren Gebäuden auf 55 Grad reduziert wird (bisher konstant das ganze Jahr über 75 Grad). Die Heizkurve in den kommunalen Gebäuden wird in den nächsten Wochen sukzessive in Abhängigkeit von der Temperaturentwicklung und der Rückmeldung durch die Nutzer erhöht.

Hackschnitzelheizung: Zusätzlich wird die Gasheizung in der Egauhalle vorerst abgeschaltet und es erfolgt keine Nachtabsenkung (Reduzierung Störungsanfälligkeit); zusätzlich erfolgt aber Wochenendabsenkung für die Egauschule von Freitagvormittag 11:00 Uhr bis Sonntag 03:00 Uhr.

Ölheizung Halle Eglingen: Reduzierung der Heizkurve und Sensibilisierung der Nutzer; keine Ersatzteile mehr.

2.7 Wir verbessern die Wärmeisolierung soweit technisch möglich an der Innenseite von Außenwänden hin (insbesondere hinter Heizkörpern) und dichten zugige Türen, Fenster oder Öffnungen ab.

Die Notwendigkeit bei den Immobilien wird überprüft und ggf. mittelfristig umgesetzt.

3. Wir sparen Strom

3.1 Wir stellen die Klimaanlagen grundsätzlich ab, abgesehen von extremen Hitzetagen. Um den Betrieb von Klimaanlagen an exponierten Arbeitsplätzen zu vermeiden, weiten wir flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Arbeitsrechts aus.

Die Gemeinde Dischingen betreibt keine Klimaanlagen.

3.2 Wir verzichten – wo es möglich ist – auf die Nutzung von Aufzügen, Heizlüftern und Ventilatoren.

Die Gemeinde Dischingen betreibt keine Aufzüge in öffentlichen Gebäuden mit Ausnahme des Aufzugs im Ärztehaus. Die Nutzung von Heizlüftern ist nur bei besonders niedrigen Außentemperaturen aufgrund des Verlaufs der Heizrohre in einigen Büroräumlichkeiten erforderlich.

3.3 Wir setzen auf LED-Leuchten statt normaler Glühbirnen oder Neonröhren.

Sämtliche Ersatz- und Neubeschaffungen von Beleuchtungsmittel sind LED Leuchten. Die Ausnahme bilden die Leuchtstoffröhren da hier die Beschaffung von LED Leuchtmitteln häufig nicht wirtschaftlich ist. Theoretisch ist ein Austausch der Leuchtstoffröhren auf LED Röhren machbar.

3.4 Wir setzen auf automatisch abschaltbare Beleuchtungen und lassen das Licht nicht länger an als nötig. 

Innenraumbeleuchtungen:
Die Verwaltung wird ihre Mitarbeiter im Rahmen von Besprechungen und Jour-Fixe-Terminen auf den sparsamen Umgang mit Innenraumbeleuchtungen hinweisen.

Außen- und Weihnachtsbeleuchtung:
Laut EnSikuMaV § 8 ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Die Außenbeleuchtungen von Kirchen und Schloß Ballmertshofen werden abgeschaltet.
Daraufhin fragt Gemeinderat Günter Burger nach, ob die Pfarrer über die Abschaltung informiert werden. Dies bejaht Bürgermeister Schabel. 
Auf die Weihnachtsbeleuchtung der Gebäude wird verzichtet. Der Vorschlag der Verwaltung wäre dennoch, die großen Weihnachtsbäume aufzustellen und auch zu beleuchten. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung haben sich sämtliche Bürgermeister dafür ausgesprochen, die Symbolik des Weihnachtsbaumes (Hoffnung) höher zu bewerten, als die dadurch geringfügig einzusparende Energie.
Straßenbeleuchtung:
Die Straßenbeleuchtung könnte nachts zeitweise abgeschaltet werden. In Nattheim wird dies sei vielen Jahren praktiziert (0:30 Uhr – 04:00 Uhr). Die Einsparungen belaufen sich nach Aussage der Verwaltung zwischenzeitlich auf mehrere hunderttausend Euro. In Königsbronn wurde dies auch im Gemeinderat diskutiert (0.00 Uhr- 4.45 Uhr). Die Verwaltung und der Gemeinderat haben sich dagegen ausgesprochen, weil es wohl den Bürgerinnen und Bürgern ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gibt. Nattheim ist bisher die einzige Kommune im Landkreis, die eine Nachtabschaltung hat. Nach Aussage der Verwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Gemeinden keinen Hinweis, dass aufgrund der Abschaltung mehr passiert. Eine Abstimmung mit den anderen Kommunen wäre aus Sicht des Landratsamtes wünschenswert gewesen, wird sich aber aufgrund unterschiedlicher Situationen bzw. Auffassungen nicht umsetzen lassen. 

3.5 Wir schalten Stand-by-Geräte richtig ab.

Hier müssen die Mitarbeiter nochmals auf die Notwendigkeit des Stromsparens hingewiesen werden. Jeder muss seine Arbeitsgeräte am Ende des Tages selber „abschalten“.

3.6 Wir stellen Kühlgeräte mit schlechter Energiebilanz ab oder tauschen sie aus.

Altgeräte werden heute schon regelmäßig ausgetauscht.

4. Wir setzen auf Homeoffice, Desksharing und Fahrgemeinschaften

4.1 Wir optimieren die Raumnutzung durch Desk-Sharing und Homeoffice und nehmen auf dieser Basis nach Möglichkeit ganze (insbesondere ineffiziente) Gebäude aus der Nutzung heraus.

Das Thema „Homeoffice“ ist noch jung und muss entwickelt werden.
4.2 Wir schließen Gebäude über Brückentage hinweg, indem wir – wo möglich –Homeoffice für Brückentage anordnen (z. B. in Zeit über Jahreswechsel, Feiertage etc.).

Möglich wäre eine Schließung des Rathauses vom Freitag 23.12. bis Freitag, 30.12. (10 Tage / 5 Werktage) alternativ bis 5. Januar (17 Tage / 9 Werktage). Es ist aber zu bedenken, dass gerade in Urlaubszeiten Behördengänge zunehmen. Außerdem kann die Heizung im Rathaus nicht komplett heruntergefahren werden. Sowohl in der Kämmerei als auch im Bürger- und Standesamt sind Jahresabschlussarbeiten bzw. Notbesetzung erforderlich, so dass diese Büros frequentiert werden.
Soweit es möglich und vertretbar ist, soll dennoch das Rathaus an „echten“ Brückentagen (z.B. Montag, 31.10.2022 geschlossen werden).

4.3 Wir prüfen, welche Gebäude man montags und freitags vollständig schließen kann, wenn die Homeoffice-Tage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese beiden Tage konzentriert werden

Es gibt in der Gemeinde Dischingen keine kommunale Einrichtung, auf die das zutrifft.

4.4 Wir nutzen bei Dienstreisen möglichst die Bahn. Bei Einsatz eines Dienstfahrzeugs werden soweit möglich Fahrgemeinschaften gebildet.

Soweit Fortbildungen online angeboten werden, verzichtet die Verwaltung nach Möglichkeit auf Präsenzveranstaltungen.


5. Wir informieren

5.1 Wir erhöhen die Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fürs Energiesparen und führen Schulungen und Informationsmaßnahmen durch.

Die Verwaltung wird ihre Mitarbeiter im Rahmen von Besprechungen und Jour-Fixe-Terminen auf das Thema sensibilisieren.
5.2 Wir stellen ein „Energiesparbüchle“ bereit und lassen es durch Bezirksschornsteinfegermeister, Sanitär-, Heizungs- und Klima-Betriebe an die Bürgerinnen und Bürger verteilen.

Das Energiesparbüchle liegt dieser Anlage bei und wird über die Homepage der Gemeinde Dischingen beworben.

Datenstand vom 21.10.2022 13:20 Uhr