Breitbanderschließung: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Gemeinde Dischingen am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragt hat. Als "Weiße Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen weder gegenwärtig noch in den kommenden drei Jahren ein NGA-Netz (mind. 30 Mbit/s im Downstream) durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau errichtet wird. Die zuwendungsfähigen Kosten für den Ausbau dieser „Weißen Flecken“ werden geschätzt auf 4.484.761,00 Euro, der Bund übernimmt eine Anteilsfinanzierung von 50 %, das Land von 40 %. Die verbleibenden 10 % werden von der Gemeinde getragen und in den Jahren 2022-2024 bereitgestellt.

Die Planungsleistungen für den Breitbandausbau „Weiße Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen wurden vom Gemeinderat am 10.05.2022 an die Bietergemeinschaft Corwese GmbH aus 86465 Heretsried / Ing. EBL GbR aus 26382 Wilhelmshaven, mit der Angebotssumme von netto 291.160,00 € bzw. von brutto 346.480,40 € vergeben.

Inzwischen können Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wird die Förderung deutlich ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Unternehmen angekündigt wird. Die Ausbauvorhaben wurden in einem Markterkundungsverfahren (MEV) abgefragt. Dieses MEV hat der Landkreis Heidenheim im Auftrag aller Kommunen durchgeführt.

Ergebnis dieser Markterkundung war, dass folgende einzelne Betreiber für verschiedene Gebiete im Landkreis einen einzelwirtschaftlichen Ausbau angekündigt haben: Telekom, SDTNet, BBV, NetCom BW. Für diesen Ausbau nach dem Telekommunikationsgesetz ist eine Zustimmung der Gemeinden nicht erforderlich.
Für die Gemeine Dischingen hat das Markterkundungsverfahren zu folgendem Ergebnis geführt:
  1. die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) hat den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau für das gesamte Gemeindegebiet angekündigt,

  1. die NetCom BW hat für den Hauptort Dischingen den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt, für die Teilorte den ergänzenden eigenwirtschaftlichen Ausbau über Vorvermarktung.


Ergebnis im Detail:

Örtlichkeit
BBV
Netcom
Auswirkungen
Hauptort Dischingen
Ausbau
Ausbau
Keine Förderfähigkeit
Ba, De, Du, Eg, Fri, Tru (bestehende FTTB-Versorgung)
Ausbau (?!?)
Vorver-marktung
Keine Förderfähigkeit
Außenbereiche: Schrezheim, Hofen,…(weiße Flecken) 


Derzeit im Ausbau (Förderprogramm)
Katzenstein, Iggenhausen, Osterhofen
Ausbau
Vorver-marktung
Keine Förderfähigkeit (Rückzug?)

Durch diese Ankündigungen besteht im Moment keine Möglichkeit einen Förderantrag analog zum Förderprogramm weiße Flecken zu stellen. Die Frist für die potentielle Antragstellung im „Graue Flecken“-Förderprogramm endet am 31.12.2022.

Bei der BBV handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Eigentümer ein Investmentfonds ist. Die BBV wird nach eigenen Angaben nur ausbauen, wenn eine Vorvermarktungsquote von 20 % erreicht ist. Allerdings ist die Ankündigung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im MEV nur bedingungslos zulässig; d.h. ohne Vorgabe einer Vorvermarktungsquote. Dies wäre ein Ausschluss aus dem Markterkundungsverfahren. Losgelöst von dem Ausschluss aus dem Verfahren kann die BBV den Ausbau dennoch vorgenommen werden.
Die NetCom BW wünscht eine Vorvermarktungsquote von 40 % für Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen; für den Hauptort Dischingen gilt das nicht, denn für diesen wurde im Rahmen des Markterkundungsverfahrens vom 06.05.2022 mit der Verbindlichkeitserklärung vom 04.07.2022 ein verbindlicher Ausbau gemeldet.
Ein Rechtsanspruch der Gemeinde auf die Ankündigungen besteht nicht. Ebenso wenig kann die Gemeinde verhindern, dass ein bereits bestehendes Netz überbaut wird. Die einzige Handlungsmöglichkeit der Gemeinde besteht darin, einen „Wunschpartner“ zu benennen und mit diesem Kontakt aufzunehmen.
Aktueller Sachstand:

NetCom
Die NetCom hat sich am 12.07.2022 online und am 09.08.2022 persönlich bei der Verwaltung vorgestellt und das weitere geplante Vorgehen im Gemeindegebiet erläutert. Das letzte Gespräch fand telefonisch am 23.09.2022 satt. Dabei wurde signalisiert, dass derzeit die ersten Gespräche mit den Baudienstleistern am Laufen sind. Ab 2023 soll die Vorvermarktung beginnen. Die NetCom plant, die Bevölkerung über Anzeigen im Nachrichtenblatt zu informieren. Die Verwaltung hat im Telefonat am 23.09.2022 darum gebeten, dass rechtzeitig vor Baubeginn der geplante Ausbau mit Zeitschiene in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Zudem wäre es der Wunsch von der Gemeinde, dass die NetCom ein- bis zweimal im Jahr in öffentlicher Gemeinderatssitzung zum aktuellen Sachstand berichtet.


BBV
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der BBV Kontakt aufgenommen und aus Gründen der Gleichbehandlung auch das Angebot unterbreitet, sich bei der Verwaltung vorzustellen. Als Rückmeldung hat die Verwaltung am 16.09.2022 eine E-Mail erhalten, in der die BBV auf die Ankündigung des Ausbaus Bezug nimmt und auf die landkreisweite Baulückenerklärung verweist. Weiterhin hat sie angeboten, der Verwaltung/dem Gemeinderat Informationen zu geben. Ein konkreter Wunsch, sich vorzustellen, liegt bislang nicht vor.
Einschätzung/Weiteres Vorgehen:

Zur BBV liegen derzeit nicht ausreichend Informationen vor (weder zum Unternehmen, noch zum geplanten Ausbau im Gemeindegebiet) um sie als Wunschpartner zu benennen. Die NetCom war bereits in der Vergangenheit im Gemeindegebiet aktiv und hat sich als seriöser und zuverlässiger Partner gezeigt. Für die Verwaltung wäre deshalb die NetCom der Wunschpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet.

Die Verwaltung wird dennoch bis zum 31.12.2022 als Rückfallszenario bei Ausfall des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Förderantrag stellen. Dies ist möglich, da der angekündigte verbindliche Ausbau der BBV nicht 100 %, sondern nur rund 98 % umfasst. Für diese Adressen kann ein Förderantrag gestellt werden. Falls der Eigenausbau teilweise oder ganz zurückgezogen wird, können die nun unterversorgten Gebiete nachträglich in die Förderung eingebracht werden. (Sicherung der 90 % Förderquote). Im Falle des flächendeckenden Ausbaus kann der Förderantrag zurückgegeben werden.

Datenstand vom 21.10.2022 13:20 Uhr