Baugesuch Einbau eines Heizraums und eines Lagers für Holzhackschnitzel in die vorhandene Maschinenhalle, Anbau eines Hackschnitzellagers, Flst. Nr. 1026, Demmingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Einbau eines Heizraums und eines Lagers für Holzhackschnitzel in die vorhandene Maschinenhalle, Anbau eines Hackschnitzellagers

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1026, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber der LBO FeuVO § 6 Abs. 3 (Heizräume) und LBO AVO § 4 Abs. 1 Nr. 3 werden folgende Abweichungen beantragt: 
1. Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Anforderung feuerbeständig an Wände, Stützen und Decken unter-  und oberhalb des Heizraums. Hier Ausführung in F0, nichtbrennbar
2. Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend an tragende Wände, Stützen im restlichen Bestandsgebäude und im geplanten Anbau. Hier Ausführung in F0, schwerentflammbar

Begründung:
In die bestehende freistehende Maschinenhalle soll ein Raum zur Aufstellung von Biomassekesseln mit insgesamt 500 KW Heizleistung eingebaut werden. Ebenso soll in und an das Gebäude ein offenes Brennstofflager eingebaut werden. Andere Nutzungen in Verbindung mit Aufenthaltsräumen sind nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang ist daher nicht zu befürchten, dass sich Menschen oder Tiere im Brandfall im Gebäude aufhalten. Da das Gebäude frei steht ist ein wirksamer Löschangriff von min. 3 Seiten möglich. Vom angrenzenden Wald wird das Gebäude min. 30 m freigestellt, so dass ein Brandüberschlag auf den Wald nicht zu befürchten ist. Aufgrund der hohen Menge an 

Brandlasten durch die gelagerten Holzhackschnitzel ist im Falle eines Vollbrandes ohne Zweifel immer vom Totalschaden des Gebäudes auszugehen. Ein Löschangriff würde in diesem Fall auf jeden Fall aufgrund der großen Hitze und Rauchentwicklung nur von außen stattfinden können, so dass eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch mangelnde Standsicherheit im Brandfall nicht zu befürchten ist. Durch die nichtbrennbare Trennwand zwischen Bunker und Heizraum und den nichtbrennbaren Stützen im bestehenden Gebäude soll die Ausbreitung von entstehenden Bränden reduziert werden, so dass für entstehende Brände oder unvorhergesehene Betriebszustände an den Kesseln von den Einsatzkräften wirksam eingegriffen werden kann. 



Objektbeschreibung:
Die bestehende Maschinenhalle mit den Außenmaßen von 35,50 m x 12,30 m soll durch Umbaumaßnahmen im Innenbereich als Heizanlage mit Biomasse genutzt werden. An der süd-östlichen Ecke der vorhandenen Halle ist ein Anbau mit den Außenmaßen von
15,20 m x 11,95 m geplant. Dieser Anbau dient als Vortrocknungsbox. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 5° und eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 
6,20 m bzw. 7,30 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat sowie die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen. 

Dokumente
Lageplan Flst. Nr. 1026, Demmingen (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:00 Uhr