Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 641/15, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ soll von der festgesetzten Dachneigung 32° - 45° auf eine Dachneigung von 22° abgewichen werden.

Begründung:
Aufgrund der Bauweise des Gebäudes als Stadtvilla mit einem Walmdach wird hier im Zusammenhang mit der max. zulässigen Firsthöhe von 9 m und einer Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhe von 5,75 m + 1 m die  Heruntersetzung der Dachneigung auf 22° beantragt. Mit 32° Dachneigung würde die max. zulässige Firsthöhe wesentlich überschritten werden und ein riesiger, ungenutzter Dachraum entstehen und somit höhere Kosten verursachen. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Dach hat nach wie vor die Wirkung eines geneigten Daches und stört damit nicht die Nachbarbebauung und fügt sich ein.

Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 
11,85  m x 10,45 m geplant. Das dazugehörige Walmdach erhält eine Dachneigung von 22°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 6,60 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,55 m. An der Nord-Ost-Ecke soll eine Flachdach-Doppelgarage als Grenzbebauung an das 


Wohnhaus angebaut werden. Die Außenmaße hierfür betragen 7,00 m x 7,20 m. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK Gelände ca. 2,40 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen. 

Dokumente
Lageplan Flst. Nr. 641_15,Schloßgartenstr. Dunstelkingen (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:00 Uhr