Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zum Pakt für Integration und Kostenübernahme der ungedeckten Aufwendungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass durch den Pakt für Integration in diesem Bereich eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Giengen an der Brenz und der Gemeinden Hermaringen und Dischingen entstand. Damit sollen vor Ort durch das Land konkrete Integrationsmaßnahmen von geflüchteten Menschen gefördert werden. Zuletzt wurde im Gemeinderat am 18.12.2019 darüber berichtet.

Die beiden Gemeinden überlassen der Stadtverwaltung Giengen die bewilligten Fördermittel in gesamter Höhe. Im Gegenzug wird das Personal für das Integrationsmanagement von der Stadt Giengen beantragt, verwaltet und abgerechnet. Insgesamt erhielt die Stadt Giengen für 2,75 Stellen eine maximale Förderung von 176.000 €. 

Die Stadtverwaltung Giengen hat zur Bewältigung der Aufgaben einen Kooperationsvertrag mit der Eva Heidenheim gGmbH abgeschlossen. Dieser ist ebenfalls auf die 176.000 € gedeckelt. Zusätzlich fallen Verwaltungskosten in Höhe von 10% der tatsächlichen Bruttopersonalkosten an, maximal jedoch 17.600 €. Außerdem entstehen noch Kosten durch Fahrten zu den verschiedenen Einsatzorten, Handy, Material, Fortbildungen usw.. Diese Kosten werden mit den Partnergemeinden bedarfsgerecht abgerechnet. 

Im Jahr 2021 überstiegen die Bruttopersonalkosten erstmals die bewilligte Fördersumme. Es entstanden Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.702,30 €. Die Kosten würden sich wie folgt aufteilen: 
       Dischingen (18%):                1.026,41 €
       Hermaringen (29%):        1.653,67 €
       Giengen (53%):                3.022,22 €.

Die Mehrkosten sind durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst entstanden. Leider wurde der Fördersatz pro Vollzeitäquivalent (derzeit 64.000 €) nicht entsprechend angehoben. Die Eva Heidenheim gGmbH bat die Stadtverwaltung Giengen zum einen das entstandene Delta im Jahr 2021 als auch das bevorstehende Delta im Jahr 2022 zu decken. 

Im Jahr 2021 werden nur die entstandenen Mehrkosten der Bruttopersonalkosten in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2022 stellt die Eva Heidenheim gGmbH die entstehenden Mehrkosten für die Bruttopersonalkosten und hälftig die entstehenden Mehrkosten bei den Verwaltungskosten in Rechnung. Hierbei handelt es sich circa um 14.000 €.

Da die Fördersumme leider nicht mehr kostendeckend ist, sollen sich die Partnerkommunen prozentual im Rahmen ihres Stellenumfangs beteiligt werden. Auf die Gemeinde Dischingen würden künftig circa 6.000 bis 6.500 € pro Jahr mehr zukommen. 

Die Stadtverwaltung Giengen würde den Kooperationsvertrag mit der Eva Heidenheim gGmbH entsprechend anpassen. Der Gemeinde Dischingen würde jährlich eine Spitzabrechnung vorgelegt werden, um die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Eine vorherige Abschlagszahlung wäre nicht notwendig. 

Datenstand vom 08.03.2024 11:21 Uhr