Zwischenbericht Haushalt 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass für den Haushaltszwischenbericht nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-6 2022 zum Haushaltsplan 2022 erklärt werden. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern der beiliegenden Ergebnisberichte (erste Spalte).

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2022 mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 83.932 € gerechnet (Haushaltsplan: 299.989 €, Hochrechnung: 383.921 €).

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen in den ersten sechs Monaten leicht über Plan. Für das Gesamtjahr wird mit 119.562 € Mehreinnahmen gerechnet. Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt. Von den Mehreinnahmen Mehrerlöse in Höhe von 21.190 € auf Grundsteuer A und B sowie 38.912 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der Steuerschätzung vom Mai werden die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer und Gewerbesteuer etwas höher ausfallen. Dies entspricht einem Betrag von 57.300 €.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz leicht um 5.391 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung gerechnet.
3.        Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Die jährlichen Auflösungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze.

5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 172.795 € gerechnet. Dies entspricht Mehrerlösen von 11.615 €. Bei der Kinderkrippe in Ballmertshofen war der Planansatz zu niedrig.

6        Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Zu den Einnahmen aus den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a. Miet- und Pachterträge. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

       Zinsen und ähnliche Erträge
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Konzessionsabgaben, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 1.850 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Säumniszuschläge gegenüber dem Plan.

12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz um rund 54.328 € unterschreiten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die 

öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Der überwiegende Teil der geplanten Maßnahmen konnte 2022 umgesetzt werden bzw. befindet sich derzeit in Umsetzung. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgte in der Gemeinderatssitzung im Juni 2022. Nach der aktuellen Hochrechnung werden vor allem die Energiekosten aufgrund des auslaufenden Gaslieferungsvertrages um rund 35.000 € steigen.



15        Abschreibungen
Die jährlichen Abschreibungswerte bewegen sich im Rahmen der Planansätze.

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung sind beim Abmangel für die kirchlichen Kindergärten Mehraufwendungen aufgrund gestiegener Energiekosten zu erwarten. Darüber hinaus wurden im Frühjahr 2022 die Abschlüsse 2020 vorgelegt, die Nachzahlungen mit sich brachten.

18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Bei den Aufwendungen für „Planung, Beratung, Gutachten“ wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden u.a. 152.000 € für die Erstellung und 


Weiterentwicklung der Bebauungspläne eingestellt. Dieser Ansatz wird 2022 sehr wahrscheinlich nicht in voller Höhe benötigt.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam Insofern erhöht sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt um 83.932 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18 / 25 /         Einzahlungen aus Investitionszuwendungen / Auszahlungen für Baumaßnahmen

Nachfolgend werden insbesondere die Maßnahmen tabellarisch dargestellt, bei denen größere Veränderungen zu den Planansätzen zu erwarten sind:


Einnahmen
Ausgaben
Maßnahme
Plan
Hochr.
Plan
Hochr.
Breitbandausbau
1.345.500 €
0 €
1.505.000 €
50.000 €
Sirenenförderprogramm
115.000 €
0 €
175.000 €
0 €
Außenanl. Kindergarten Frickingen
80.000 €
0 €
100.000 €
20.000 €
Rathausneubau
580.800 €
0 €
2.032.000 €
250.000 €
Summe
2.121.300 €
0 €
3.812.000 €
320.000 €


-2.121.300 €

-3.492.000 €


19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2022 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 252.500 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträge. Nach der aktuellen Hochrechnung sollte der Planansatz erreicht werden.

20        Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich insbesondere um Einnahmen, die aus dem Verkauf von Bauplätzen erzielt werden. Analog zu den Erschließungsbeiträgen wird auch hier mit einer Erreichung des Planansatzes gerechnet.

21        Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich um die Darlehensrückzahlung für das Bürgerhaus in Frickingen und die Rückzahlung der internen Darlehen der Eigenbetriebe. Nachdem die Sichelhenke 2022 voraussichtlich stattfindet, sollte der Planansatz erreicht werden.

24        Auszahlungen für Grunderwerb 
Aus kaufmännischer Vorsicht wird mit Auszahlungen in Höhe des Planansatzes gerechnet. Ob und in wie weit sämtliche geplanten Grundstücke in diesem Jahr erworben werden können, kann im Moment nicht beurteilt werden.

25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

26        Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen
Hierzu zählt insbesondere der Erwerb der beiden MTWs für Dunstelkingen und Eglingen. Ob die geplanten Ausgaben für Digitalfunk in diesem Jahr realisiert werden können, ist eher fraglich.
28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter. Der Haushaltsplan 2022 sieht eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 1.400.000 € vor. Damit könnte bei entsprechender Liquidität im Gemeindehaushalt die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben erneut vermieden werden.


D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2022 keine Kreditaufnahmen, sondern nur Tilgungen von 87.598 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Kredite planmäßig getilgt; eine außerplanmäßige Kreditaufnahme wird nicht erforderlich.


E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2022 positiv und weitestgehend planmäßig entwickelt.

Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
2022-07-19 EHH und FHH 2022 für HH-ZwBericht (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 11:21 Uhr