Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen; Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass ein privater Investor auf den beiden Flurstücken Nr. 1825 und Nr. 1826 der Gemarkung Dischingen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchte. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer solchen Anlage zu schaffen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Investor hat deshalb einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

In dem Antrag legt der Investor dar, dass die beiden Grundstücke für eine PV-Freianlage bestens geeignet sind, da diese über eine optimale Süd-Ausrichtung verfügen, die Bodenqualität B haben und in der vom Land Baden-Württemberg ausgewiesenen benachteiligten Fläche liegen. Außerdem ist ein ausreichender Abstand zur Landesstraße und zur Ortslage gegeben, so dass keine Blendwirkung zu befürchten ist. Der Anschlusspunkt an die Stromleitung der EnBW ODR ist ca. 230 m entfernt. Die Einspeisestation/Übergabestation könnte auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück Nr. 1823 errichtet werden. Dem Investor liegt bereits eine Einspeisezusage der Netze ODR vor.

Aus Sicht der Verwaltung treffen die dargelegten Argumente zu und daher wird vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan und beinhaltet folgende Grundstücke:

Flurstück Nr. 1826          11.970 qm
Flurstück Nr. 1825            9.830 qm
Flurstück Nr. 1823            1.039 qm
Flurstück Nr. 1738               830 qm  (Teilfläche)

Dokumente
Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 11:21 Uhr