Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 9

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleisten. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit.

Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.

Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 
  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                2022/2023
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  133 €                  139 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 103 €                 108 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                   69 €                  72 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**          23 €                  24 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                        2022/2023
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 395 €                         410 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 293 €                         304 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                 199 €                         206 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   78 €                           82 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und 


Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 

4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 

Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden aufgrund geringer Kinderzahlen zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.


Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit betragen die Elternbeiträge bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden 133, 103, 69 und 23 Euro (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 120,00; 93,00; 62,00 und 21,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2022/23 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:
2022/2023
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
139,00
125,00
187,50
94,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
108,00
97,00
146,00
73,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
72,00
65,00
97,00
48,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
24,00
22,00
32,50
16,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:
Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst am 10.06.2021 soll diese ab dem Kindergartenjahr 2021/22 vollumfänglich umgesetzt werden. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Bisher
2021/22
Landesricht-satz 2022/23
Vorschlag 
2022/23 


Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
395,00
410,00
410,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
293,00
304,00
304,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
199,00
206,00
206,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  78,00
  82,00
  82,00

Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:
Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Bisher
2021/22
Bezogen auf 
Landesricht-satz 2022/23
Empfehlung 
2022/23 



Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
625,50
650,00
650,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
464,00
482,00
482,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
315,00
327,00
327,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
123,50
129,00
129,00




Hinweis:
Im Jahre 2020 haben sich bei den Kindergärten unter Berücksichtigung der Landeszuweisungen und der Elternbeiträge Einnahmen in Höhe von 558.621 Euro ergeben. Die Ausgaben beliefen sich auf 1.170.466 Euro, so dass die Gemeinde einen Abmangel in Höhe von 611.844 Euro zu tragen hatte. Ausgehend von einer durchschnittlichen Kinderzahl von 145 bezuschusst die Gemeinde somit einen Kindergartenplatz monatlich mit durchschnittlich ca. 350 Euro.

Dokumente
Empfehlung Landesverbände Elternbeiträge 2022-2023 460_0_zusatz_20220602_001 (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:05 Uhr