Transkripition der altvertraglichen kirchlichen Regelungen zur Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Grundsätzliches:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde vom Gemeinderat die Anfrage an die Verwaltung gerichtet, welche altvertraglichen Regelungen zur Beteiligungen der bürgerlichen Gemeinde an den Instandhaltungsaufwendungen der Kirchen im Gemeindegebiet zum Tragen kommen. Die Verwaltung hat daraufhin auf Empfehlung von Herrn Pfarrer Dr. Horst mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg Kontakt aufgenommen und nach telefonischer Einweisung in das „Online-Findmittelsystem“ unter Nennung der Bestellsignaturen die entsprechenden Vermögensausscheidungsurkunden bestellt.

Der Begriff „Vermögensausscheidung“ (eigene Recherche):
Das Zentrale Stiftungsvermögen wurde aufgelöst und an die Kirchengemeinden übertragen, die zentralen Stiftungen wurden nach dem Vermögensübertrag aufgelöst.

Transkription am Beispiel Ballmertshofen:


Transkription: „An der Instandhaltung des Turmes, der Kirchenuhr, der Glocken, des Gottesackers mit Umfassungsmauer und Toren hat die bürgerliche Gemeinde 25% an den jeweiligen Kosten beizutragen, lt. Beschluss der Gemeinde und Stiftungskollegien vom 1. Septbr 1891. Der Gottesacker, Begräbnisplatz ist zunächst nur für die Begräbnisse der Katholischen bestimmt, es können aber auch Angehörige anderer Konfessionen auf Ansuchen auf demselben beerdigt werden.“

Transkription am Beispiel Iggenhausen unter Verwendung eines Vordrucks:

„sich nicht zu beteiligen“


Übersicht

Ortsteil
Turm
Uhr
Glocken
Friedhof mit Mauer
Sonstiges
Dischingen
keine Angaben
Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde
Unterhalt und Anschaffung: kirchliche Gemeinde
keine Angaben
 
Ballmertshofen
25%
25%
25%
25%
 
Demmingen
keine Angaben
Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde
keine Angaben
Unterhalt neuer Friedhof: bürgerliche Gemeinde Umfassungsmauer neuer Friedhof: Stiftung, aber bei deren Zahlungsunfähigkeit muss die Gemeinde einstehen. Umfassungsmauer alter Friedhof: Kirchengemeinde
 
Dunstelkingen
keine Angaben
20%
20%
Unterhalt: kirchliche Gemeinde
Gilt auch bei Neuanschaffungen; Friedhof wurde durch die bürgerliche Gemeinde errichtet und dann der Kirchengemeinde übergeben

Ortsteil
Turm
Uhr
Glocken
Friedhof mit Mauer
Sonstiges
Eglingen
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
Befindet sich im Eigentum der Gemeinde
 
Frickingen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Die in der Urkunde erwähnte Kirche gehörte der Gemeinde. Diese befand sich bei der alten Schule und wurde bereits abgerissen. An dieser Stelle wurde die Kirche "Maria Königin" errichtet.
Iggenhausen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Wagenhofen
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
15%
 
Hofen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Kapelle wurde durch Privatpersonen errichtet
Osterhofen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Trugenhofen
25%
25%
25%
25%
 
Schrezheim
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Katzenstein
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

Datenstand vom 23.05.2022 12:25 Uhr