Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstücks Nr. 35 in Frickingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 20.12.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat. 

Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehung vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 14.01.2022 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zum Bodenrichtwert zu veräußern.

Beschlussempfehlung

Eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen mit ca. 14 qm wird entwidmet und dadurch dem öffentlichen Verkehr entzogen. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert von 70,00 Euro/qm. 

Dokumente
Flur 35 Frickingen (.pdf)

Datenstand vom 23.05.2022 12:25 Uhr